Berichte aus dem Rathaus

1. Bürgermeister Herbert Seitz

Auszüge aus den Protokollen der Sitzungen des Stadtrats von Januar bis April 2026

Errichtung einer zusätzlichen Straßenleuchte in der Jacob-Eckart-Str. 14 in Velden

Die Jacob-Eckart-Straße ist im Bereich zwischen der Haus Nr. 14 und dem Zugang zur Turnhalle sehr schlecht ausgeleuchtet. Die Straße wird von Schülerinnen und Schülern sowie Hallenbadbesuchern genutzt. Eine bessere Ausleuchtung ist erforderlich.

Im Rahmen der Sitzung wurde die Notwendigkeit der Errichtung einer zusätzlichen Straßenleuchte grundsätzlich bestätigt. Der konkrete Standort der Leuchte ist jedoch noch festzulegen, um eine optimale Ausleuchtung des betroffenen Bereichs zu gewährleisten und gleichzeitig technische sowie wirtschaftliche Aspekte zu berücksichtigen. Nach Auskunft des Bürgermeisters ist hierzu ein Ortstermin mit einem Vertreter der N-Ergie geplant. Bei diesem Termin soll gemeinsam der geeignete Standort für die zusätzliche Straßenleuchte bestimmt und die weitere Umsetzung abgestimmt werden.

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Angebot und stimmt der Vergabe des Auftrags zur Errichtung einer zusätzlichen Straßenleuchte in der Jacob-Eckart-Straße 14 in 91235 Velden, an die Firma N-Ergie Netz GmbH, Sandreuthstr. 21, 90441 Nürnberg in Höhe von 5.663,98 Euro brutto zu.

Anschaffung von Helmen und Zubehör für die Feuerwehr Velden

Bürgermeister Seitz informiert das Gremium darüber, dass sich die Feuerwehr intensiv mit der Auswahl geeigneter Helme und des entsprechenden Zubehörs befasst hat. In diesem Zusammenhang wurden zahlreiche Angebote eingeholt und sorgfältig geprüft. Bereits im vergangenen Jahr wurde die Feuerwehr mit neuer Schutzkleidung ausgestattet. Im nächsten Schritt ist nun die Beschaffung von Helmen sowie ergänzendem Zubehör vorgesehen. Im Vorfeld hierzu fanden mehrere Abstimmungsgespräche innerhalb der Feuerwehr statt, in denen unterschiedliche Helmtypen verglichen und bewertet wurden. Als Ergebnis dieser Beratungen spricht sich die Feuerwehr für die Anschaffung von Aluminium-Helmen aus, da sich diese in der Praxis als besonders robust erwiesen haben. Stadtrat Gentsch ergänzt, dass auch die Feuerwehren in Lauf und Röthenbach Aluminium-Helme im Einsatz haben. Diese seien zwar in der Anschaffung etwas kostenintensiver, überzeugten jedoch durch eine höhere Qualität und eine entsprechend längere Nutzungsdauer.

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Angebot und stimmt der Vergabe des Auftrags für die Anschaffung von Helmen und Zubehör für die Feuerwehr Velden an die Firma Dandorfer-Nespor GmbH, Im Frauental 8, 92224 Amberg, in Höhe von 14.225,26 Euro brutto zu.

Information zu Gebäudeabbrüchen, Bau Ersatzbrücke und Neubau Wasserbrücke

Bürgermeister Seitz informiert über das Telefongespräch mit dem Staatlichen Bauamt vom 11. März 2026. Hierbei ging es um Gebäudeabbrüche, Bau Ersatzbrücke und Neubau Wasserbrücke. Derzeit gibt es folgende Terminplanungen:

Die Gebäude Marktplatz 22 und der Anbau Nürnberger Str. 2 sollen im Mai 2026 abgerissen werden. Ab September 2026 bis Dezember 2026 werden dann auf dem Grund, wo die beiden Gebäude standen, die Widerlager für die Behelfsbrücke errichtet und weitere vorbereitende Arbeiten für die Behelfsbrücke durchgeführt. Dazu wird die Wasserbrücke in dem Zeitraum halbseitig gesperrt und der Verkehr fährt einspurig mit Ampelregelung über die Wasserbrücke. Nach den Arbeiten im Dezember 2026 wird die halbseitige Sperrung wieder aufgehoben und im Winter 2026/2027 läuft der Verkehr wieder „normal“ zweispurig über die Wasserbrücke.

Anfang März 2027 wird die Wasserbrücke wieder halbseitig gesperrt, mit Ampelregelung für Anpassungsarbeiten der Straßenführung auf die geplante Behelfsbrücke. Die Behelfsbrücke wird dann Ende März 2027 eingehoben. Dafür ist eine mehrtägige Vollsperrung der Staatsstr. 2162 erforderlich.

Nach Ostern 2027 (Ende März, Anfang April) wird der Verkehr dann über die einspurige Behelfsbrücke mit Ampelregelung geleitet und es beginnt der Abbruch und Neubau der Wasserbrücke. Ob diese im Jahr 2027 komplett abgeschlossen wird, ist noch nicht ganz sicher.

Verleihung einer Urkunde vom Bezirk Mittelfranken für die Stadtscheune

Bürgermeister Seitz erinnert daran, dass bereits in der Sitzung im Februar darüber informiert wurde, dass der Bezirk Mittelfranken eine Urkunde für die besondere denkmalpflegerische Leistung in der Nürnberger Straße 10 (Stadtscheune) verleihen wird. Nun berichtet der Bürgermeister über die erfolgte Verleihung, die am 06.03.2026 in Ansbach stattfand. Im Rahmen der Veranstaltung wurden zahlreiche herausragende Projekte aus verschiedenen Landkreisen gewürdigt. Dabei handelte es sich sowohl um kommunale als auch um private Projekte. In einem feierlichen Rahmen wurde dem Bürgermeister vom Bezirkstagspräsidenten die Urkunde überreicht.

Widmung Stadtscheune zum Trauraum

Bisher sind Eheschließungen im örtlichen Zuständigkeitsbereich der Stadt Velden „nur“ im Sitzungssaal des Rathauses möglich. Durch die Größe des Sitzungssaals ist insbesondere die Teilnehmerzahl deutlich eingeschränkt.

Da die Stadtscheune in der Nürnberger Str. 10 durch die Stadt Velden saniert wurde, bietet diese Räumlichkeit eine weitere Option für Trauungen. Es wurden bereits Anfragen an die Verwaltung herangetragen, ob die Eheschließung dort auch möglich wäre.

Der Raum bietet mit seinem feierlichen Ambiente, seinem unverwechselbaren Charme und besonderen Stil den idealen Rahmen für Trauungen. Die harmonische Atmosphäre schafft einen würdevollen Ort, an dem bedeutende Momente ihren passenden Ausdruck finden und Paare ihren besonderen Tag in einem besonderen Umfeld erleben können.

1. Bestimmung des Eheschließungsortes

Zuständig für die Eheschließung ist jedes deutsche Standesamt (§11 PStG).

Regelmäßig wird die Eheschließung in den Amtsräumen des ausgewählten Standesamtes vorgenommen. Die Entscheidung, welcher Ort außerhalb des Standesamtes zur Vornahme bestimmt wird, stellt eine Widmung im Sinne eines personenstandrechtlichen Organisationsaktes dar, durch den der bezeichnete Ort ausdrücklich als Eheschließungsort zugelassen wird.

Die Widmung ergibt sich aus der Vollzugszuständigkeit und ist eine Angelegenheit des übertragenen Wirkungskreises. Zuständig für die Entscheidung, in welchen Räumen das Standesamt errichtet wird und welcher Ort zur Vornahme von Eheschließungen bestimmt wird, ist die Gemeinde (§ 1 Abs. 2 PStG, Art. 1 Satz 1 AGPStG, Art. 4 Abs. 1 Satz 1 VGemO).

Weiterhin ist die Stadtscheune barrierefrei, was eine weitere Erleichterung für Menschen mit körperlichen Einschränkungen bedeutet.

Da die Stadtscheune den o.g. Anforderungen entspricht, sollte diese als zusätzlicher Eheschließungsort zur Verfügung gestellt werden.

Die Gebührenvorschläge setzen sich aus einer groben Kalkulation an Auf-/Abbau; Arbeitszeit (Personalkosten), sowie der Anschaffung div. Einrichtungsgegenständen zusammen.

Der Stadtrat der Stadt Velden beschließt nach § 14 PStG (Personenstandsgesetz) die Stadtscheune, Nürnberger Str. 10, 91235 Velden als offiziellen Trauort für standesamtliche Eheschließungen zu widmen.

Die Nutzungsaufnahme soll ab dem 01.06.2026 erfolgen. Die Gebühren werden vorerst wie folgt festgelegt:

  • Paket 1: bis 20 Personen : 210,- Euro
  • Paket 2: ab 20 – max. 50 Personen 300,- Euro
  • Leihgebühr für Stehtische Paket bis 3 Stück: 10,- Euro; jeder weitere 5,- Euro

Der Stadtrat beschließt die vorgenannten Gebühren mit dem Hinweis, dass diese in einer Benutzungs- und Gebührenordnung aufgenommen werden.

Vergabe des Auftrags für die Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße Velden - Viehhofen BA 1

Bürgermeister Seitz informiert, dass im Jahr 2025 bereits der BA 2 vor Viehhofen gebaut wurde. Dieser wurde vorgezogen, weil es der kürzere und kostengünstigere Abschnitt war und die finanziellen Mittel für beide Abschnitte in einem Haushaltsjahr nicht aufgebracht werden konnte. Der vorliegende Abschnitt ist mit BA 1 bezeichnet und rund 1.000 Meter lang. Die Ausschreibung wurde durchgeführt und es wurden fünf Angebote abgegeben. Der günstigste Anbieter ist die Fa. Markgraf aus Bayreuth mit 424.744,75 Euro. Die Kostenberechnung des Ingenieurbüro Renner lag im Februar 2026 bei 482.760,63 Euro. Das Angebot liegt erfreulicherweise rund 58.000 Euro unter der Kostenberechnung. Der Auftrag wird am 09.04.2026 vergeben. Seitens der beauftragten Firma besteht bereits Interesse an einem zeitnahen Baubeginn. Die Fertigstellung der Maßnahme ist spätestens bis zum 06.08.2026 vereinbart. Die Information über eine erforderliche Vollsperrung während der Sanierungsphase wird den Bürgern in Viehhofen sowie der Öffentlichkeit rechtzeitig bekanntgegeben.

Der Stadtrat hat Kenntnis von den Submissionsergebnissen für die Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße Velden – Viehhofen Bauabschnitt 1 und vergibt den Auftrag an den günstigsten Bieter, die Firma W. Markgraf GmbH & Co. KG, Dieselstraße 9, 95448 Bayreuth zum Angebotspreis von 424.744,75 Euro brutto.

Anschaffung einer Geschwindigkeitsanzeige

Bürgermeister Seitz berichtet, dass an der Bürgerversammlung in Velden und in Bürgergesprächen nach der Anschaffung eines Geschwindigkeitsmessgerätes gefragt wurde. Insbesondere in der Plecher Straße im Bereich der Schule und in den Tempo 30 Zonen wird laut den Anliegern zu schnell gefahren. Das Messgerät weist aufgrund der Anzeige auf die aktuelle Geschwindigkeit hin und speichert diese auch. Aus Sicht des Bürgermeisters wird eine Anschaffung als sinnvoll erachtet. Für die Anschaffung einer Geschwindigkeitsanzeige wurden zwei Angebote eingeholt. Diese wurden miteinander verglichen und geprüft.

Der Stadtrat hat Kenntnis von den Angeboten für eine Geschwindigkeitsanzeige und vergibt den Auftrag an den günstigsten Bieter, die Firma Elancity-DE, Savignystraße 43, 60325 Frankfurt am Main, zum Angebotspreis von 1.902,81 Euro brutto.

Anschaffung eines Fahrgastunterstands für die Schulbushaltestelle in der Plecher Str.

Der bestehende Fahrgastunterstand aus Beton an der Plecher Straße, Höhe Hausnummer 19, ist in einem baufälligen Zustand und muss abgebrochen werden. Als Ersatzmaßnahme ist die Errichtung eines neuen Fahrgastunterstands vorgesehen. Bei der geplanten Ersatzanlage handelt es sich um eine Stahlrahmenkonstruktion mit Rück- und Seitenwänden aus Einscheibensicherheitsglas sowie einer Dacheindeckung aus schlagfestem Kunststoff. Bauseitig sind die Herstellung einer Fundamentierung sowie eine fachgerechte Erdung vorzunehmen.

Für die Ausführung der Leistungen wurden zwei Angebote eingeholt.

Das Angebot der Firma Kienzler Stadtmobiliar GmbH ist das wirtschaftlichste. Als Dacheindeckungsmaterial kommt schlagfestes Makrolon-Longlife plus zum Einsatz. Die Verwaltung empfiehlt daher die Vergabe des Auftrags an die Firma Kienzler Stadtmobiliar GmbH.

Bürgermeister Seitz stellt dem Gremium den vorgesehenen Standort des neuen Fahrgastunterstands anhand eines Plans (Beamerpräsentation) vor. Er teilt mit, dass derzeit noch Grundstücksverhandlungen mit der N-Ergie laufen. Gegebenenfalls wird ein Pachtvertrag für eine Fläche von ca. 20m² vorbereitet. Die Auftragsvergabe erfolgt nach Abschluss der Grundstücksangelegenheiten. Der entsprechende Beschluss kann jedoch bereits zum jetzigen Zeitpunkt gefasst werden.

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Angebot und stimmt der Vergabe des Auftrags zur Errichtung eines Fahrgastunterstands in der Plecher Straße, Höhe Hausnummer 19 in 91235 Velden, an die Firma Kienzler Stadtmobiliar GmbH, Vorlandstraße 5, 77756 Hausach in Höhe von 13.532,68 Euro brutto zu.

Beratung und ggf. Beschlussfassung zur Vergabe für die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes

Die Feuerwehr Velden benötigt in naher Zukunft eine Fahrzeug-Ersatzbeschaffung für das LF16. Für zukünftige Beschaffungen für die Feuerwehren im Gemeindegebiet, insbesondere welche Fahrzeuge benötigt werden, soll ein unabhängiges Büro mit der Ermittlung beauftragt werden. Daher wurden für die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes zwei Angebote und Referenzen eingeholt. Das Fachbüro Dittlmann hat das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Herr Dittlmann ist Stadtbrandrat in Passau. Es wird empfohlen, den Auftrag an Herrn Dittlmann zu vergeben.

Stadtrat Stefan Stein fragt an, ob der Feuerwehrbedarfsplan zwingend extern erstellt werden muss. Bürgermeister Seitz und Geschäftsstellenleitung Tanja Tauber teilen mit, dass die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans gesetzlich vorgeschrieben ist, jedoch keine Verpflichtung zur externen Vergabe besteht. Bürgermeister und Geschäftsstellenleitung führen jedoch aus, dass weder seitens der Feuerwehr noch der Verwaltung die erforderlichen personellen Kapazitäten zur eigenständigen Erstellung vorhanden sind. Vor diesem Hintergrund erscheint eine externe Vergabe zweckmäßig.

Der Stadtrat hat Kenntnis von den Angeboten zur Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes und vergibt den Auftrag an das Fachbüro Andreas Dittlmann, Toblacher Straße 6, 94036 Passau zum Angebotspreis von 7.675,50 Euro brutto zuzüglich der anfallenden Kosten für die Anfahrten.

Schlechter Zustand der Straße vor Münzinghof

Ortssprecher Peter Blancke weist darauf hin, dass die Zufahrtsstraße kurz vor Münzinghof mehrere Löcher aufweist und bittet darum diese kurzfristig zu reparieren. Es wäre auch gut, wenn in den nächsten Jahre die Straße eine neue Asphaltdecke bekommen würde, so wie es bereits beim vorherigen Teilstück vor einigen Jahre durchgeführt wurde. Bürgermeister Seitz schlägt vor die Maßnahme in den Finanzplan für das nächste Jahr aufzunehmen.