Berichte aus dem Rathaus
Aus den Sitzungen des Stadtrats im Mai und Juni 2026
Verabschiedung der ausgeschiedenen Stadtratsmitglieder
Bürgermeister Seitz verabschiedet zuerst das ausscheidende Stadtratsmitglied Frau Sabine Hörl. Er führt aus, dass Sabine als Stadträtin in der Wahlperiode Mai 2002 bis April 2026 und für die SPD/FWV Velden tätig war. Bürgermeister Seitz verabschiedet dann das ausscheidende Stadtratsmitglied Herrn Volker Scheibeck. Er führt aus, dass Volker als Nachrücker für Fritz Taubman als Stadtrat von Mai 2011 bis April 2026 und für die CSU/FB Velden tätig war. Im Anschluss wird auch der Ortsbeauftragte Herr Matthias Raum verabschiedet. Aufgrund der Tatsache, dass Viehhofen künftig durch einen Einwohner im Stadtrat vertreten ist, ist gemäß der Gemeindeordnung kein Ortssprecher mehr zu wählen. Herr Raum wurde im Jahr 2014 zum Ortssprecher von Viehhofen gewählt und hat dieses Amt bis zum heutigen Tag engagiert ausgeübt. Bürgermeister Seitz bedankt sich bei den ausscheidenden Stadtratsmitgliedern sowie bei dem Ortssprecher für ihre langjährige Tätigkeit, ihr Engagement und die stets gute Zusammenarbeit. Er spricht ihnen seinen Dank für die geleistete Arbeit zum Wohle der Stadt aus und wünscht ihnen für die Zukunft alles Gute, Gesundheit und persönliches Wohlergehen. Anschließend verabschieden auch die Fraktionssprecher der jeweiligen Parteien, Petra Meyer und Stefan Stein, die ausscheidenden Fraktionskollegen. Sie bedanken sich für die langjährige und vertrauensvolle Zusammenarbeit im Stadtrat und wünschen für die Zukunft alles Gute.
Vereidigung der neu gewählten ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder
Nach Art. 31 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern müssen neu gewählte Stadträte in der ersten nach ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen Sitzung in feierlicher Form vereidigt werden.
Die Eidesformel lautet:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“ Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.
Der Erste Bürgermeister vereidigt die neu gewählten Stadtratsmitglieder Thomas Begert und Felix Knobloch.
Weitere Bürgermeister und Festlegung der Stellvertretung
Nach Art. 35 Abs. 1 GO wählt der Stadtrat aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit eine, einen oder zwei weitere Bürgermeisterinnen oder Bürgermeister. Weitere Bürgermeisterinnen oder Bürgermeister sind Ehrenbeamtinnen oder Ehrenbeamte der Stadt (ehrenamtliche weitere Bürgermeisterinnen oder Bürgermeister).
Die weiteren Bürgermeisterinnen oder Bürgermeister vertreten die erste Bürgermeisterin oder den ersten Bürgermeister im Fall der Verhinderung in ihrer Reihenfolge. Die weiteren Stellvertretungen bestimmt der Stadtrat aus der Mitte der Stadtratsmitglieder, die Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind.
Beschlussfassung über die Anzahl der weiteren Bürgermeister
Der Stadtrat der Stadt Velden fasst Beschluss über die Anzahl der Bürgermeister. Empfehlung der Verwaltung: es wird ein weiterer Bürgermeister durch Beschluss festgesetzt.
Der Stadtrat der Stadt Velden beschließt für die Wahlperiode 2026 bis 2032 einen weiteren ehrenamtlichen Bürgermeister festzusetzen.
Wahl der weiteren Bürgermeisterinnen / Bürgermeister
Die Wahl des zweiten Bürgermeisters / der zweiten Bürgermeisterin findet gem. Art. 51 Abs. 3 Satz 1 GO in geheimer Abstimmung statt. Es können Vorschläge gemacht werden; an dieser ist der Stadtrat jedoch nicht gebunden. Wählbar ist, wer die Voraussetzungen für die Wahl zur ersten Bürgermeisterin / dem ersten Bürgermeister erfüllt (Art. 35 Abs. 2 GO).
Alle Stadtratsmitglieder sind zum Zeitpunkt der Sitzung wählbar. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Neinstimmen und leere Stimmzettel sind ungültig.
Die Wahlleitung übernimmt Tanja Tauber. Die Position der Schriftführerin wird durch Funda Yerlitas besetzt.
Für des Amt des zweiten Bürgermeisters / der zweiten Bürgermeisterin werden vorgeschlagen:
- Roland Gentsch (vorgeschlagen durch Petra Meyer)
- Christine Trumm (vorgeschlagen durch Stefan Stein)
Die geheime Wahl ergab folgendes Ergebnis:
- Gültige Stimmen: 13
- Ungültige Stimmen: 0
- Roland Gentsch: 8 Stimmen
- Christine Trumm: 5 Stimmen
Roland Gentsch nimmt die Wahl zum zweiten Bürgermeister an und muss nicht erneut vereidigt werden, da er in der vorherigen Wahlperiode bereits als Zweiter Bürgermeister tätig war und der Diensteid bereits abgelegt wurde.
Festlegung der weiteren Stellvertretung
Die weiteren Bürgermeisterinnen oder Bürgermeister vertreten den ersten Bürgermeister im Fall der Verhinderung in ihrer Reihenfolge. Die weiteren Stellvertretungen bestimmt der Stadtrat aus der Mitte der Stadtratsmitglieder, die Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind.
Die Stellvertreterin oder der Stellvertreter übt im Verhinderungsfall die gesamten gesetzlichen und geschäftsordnungsmäßigen Befugnisse des ersten Bürgermeisters aus.
Ein Fall der Verhinderung liegt vor, wenn die zu vertretende Person aus tatsächlichen oder
rechtlichen Gründen, insbesondere wegen Abwesenheit, Urlaub, Krankheit, vorläufiger Dienstenthebung oder persönlicher Beteiligung nicht in der Lage ist, ihr Amt auszuüben. Ist die zu vertretende Person bei Abwesenheit gleichwohl dazu in der Lage, die Amtsgeschäfte auszuüben und bei Bedarf wieder rechtzeitig vor Ort zu sein, liegt ein Fall der Verhinderung nicht vor.
Bislang wurden zwei weitere Stellvertreter namentlich benannt. Die Überlegungen in Vorgesprächen waren, die weitere Stellvertretung dem Dienstältesten Ratsmitglied zu übertragen. Die Entscheidung fliest dann in die Geschäftsordnung mit ein.
Die weitere Stellvertretung wird wie folgt geregelt:
Das zu dem Zeitpunkt Dienstälteste Ratsmitglied wird zur weiteren Stellvertretung bestellt.
Erlass einer Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Den Mitgliedern des Stadtrates wurde der Entwurf der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vorab zur Durchsicht übersandt. Der Erste Bürgermeister erläutert die wesentlichen Inhalte der Satzung und geht insbesondere auf die Bildung der Ausschüsse ein. Dabei wird vorgeschlagen, den Bauausschuss mit vier Mitgliedern zu besetzen. Zudem wird die Anpassung des Sitzungsgeldes von bisher 25,00 Euro auf 30,00 Euro angesprochen. Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus dem vorliegenden Satzungsentwurf.
Der Stadtrat nimmt Kenntnis von der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts und stimmt dieser mit den besprochenen Änderungen zu.
Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts ist Bestandteil des Beschlusses und liegt der Niederschrift als Anlage bei.
Beratung und ggfs. Beschlussfassung über die Geschäftsordnung
Der Entwurf der Geschäftsordnung wurde den Mitgliedern des Stadtrates vor der Sitzung zur Durchsicht übersandt.
Die Geschäftsstellenleitung übernimmt die Erläuterung des Tagesordnungspunktes und geht auf die wesentlichen Inhalte der Geschäftsordnung ein. Insbesondere werden die Regelungen zu den Ausschüssen sowie das Berechnungsverfahren für die Ausschussbesetzung erläutert. Darüber hinaus wird den Stadtratsmitgliedern Gelegenheit gegeben, Fragen zu den im Entwurf besonders gekennzeichneten Paragrafen zu stellen.
Im Rahmen der Beratung wird das Thema Ortsbeauftragte angesprochen. Die Möglichkeit zur Bestellung von Ortsbeauftragten bleibt weiterhin in der Geschäftsordnung verankert. Für die Ortsteile Münzinghof, Raitenberg, Henneberg und Immendorf sind neue Ortsbeauftragte zu bestellen.
Bürgermeister Seitz und die Geschäftsstellenleitung Fr. Tanja Tauber sprechen die bisherige Sitzungsbeginnzeit von 19:30 Uhr an und fragen das Gremium, ob eine Vorverlegung auf 19:00 Uhr gewünscht bzw. für die Mitglieder machbar wäre. Nach kurzer Diskussion kommt der Stadtrat überein, den Sitzungsbeginn weiterhin auf 19:30 Uhr festzulegen.
Abschließend wird § 12 der Geschäftsordnung (Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln) behandelt. Dabei wird vorgeschlagen, die Wertgrenze für Entscheidungen im Einzelfall von bisher 5.000 Euro auf 10.000 Euro anzuheben. Die vorgeschlagene Änderung findet Zustimmung.
Der Stadtrat nimmt Kenntnis von der Geschäftsordnung und stimmt dieser mit den besprochenen Änderungen zu.
Bildung von Ausschüssen
Es sind folgende Ausschüsse zu besetzen:
- Finanzausschuss
- Bauausschuss
- Rechnungsprüfungsausschuss
Der Finanzausschuss besteht gem. Satzung aus jeweils einem Vorsitzenden und 4 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern.
Der Bauausschuss aus dem Vorsitzenden und 4 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern.
Der Vorsitzende ist kraft Gesetzes – bis auf den Rechnungsprüfungsausschuss – der Erste Bürgermeister.
Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus 4 Mitgliedern. Der Vorsitzende wird vom Stadtrat bestellt.
Das Vorschlagsrecht hinsichtlich der Sitzverteilung muss spiegelbildlich zu der des Stadtrats erfolgen. Es ergibt sich damit ein Vorschlagsrecht bzgl. der Sitzverteilung wie folgt:
4 Ausschusssitze:
- CSU / FB: 2 Vorschläge / Benennungen
- SPD / FWV: 2 Vorschläge / Benennungen
Die Ausschüsse werden wie folgt besetzt:
Finanzausschuss: Vorsitz Bürgermeister Seitz
- Wolfgang Reiser, Vertreter: Petra Meyer
- Marcus Eckstein, Vertreter: Uwe Gerstacker
- Sven Regelein, Vertreter: Stefan Raum
- Christine Trumm, Vertreter: Thomas Begert
Bauausschuss: Vorsitz Bürgermeister Seitz
- Roland Gentsch, Vertreter: Felix Knobloch
- Horst Seitz, Vertreter: Uwe Gerstacker
- Stefan Stein, Vertreter: Sven Regelein
- Stefan Raum, Vertreter: Thomas Begert
Rechnungsprüfungsausschuss:
- Als Vorsitzender wird Thomas Begert bestellt.
- Uwe Gerstacker, Vertreter: Roland Gentsch
- Marcus Eckstein, Vertreter: Wolfang Reiser
- Christine Trumm, Vertreter: Stefan Stein
- Thomas Begert, Vertreter: Stefan Raum
Der bisherige Jugend- und Kulturausschuss wird nicht mehr gebildet, da in den vergangenen Jahren nur selten Sitzungen erforderlich waren. Die anfallenden Themen werden künftig direkt im Stadtrat behandelt.
Im Rahmen der Bildung von Ausschüssen und der Bestellung von Beauftragten schlägt Bürgermeister Seitz die Einrichtung eines Jugendbeirats sowie die Benennung einer Seniorenbeauftragten vor.
Für den Jugendbeirat werden die beiden jüngsten Mitglieder des Gremiums, Herr Thomas Begert und Herr Felix Knobloch vorgeschlagen. Beide erklären ihre Bereitschaft, diese Aufgabe zu übernehmen. Darüber hinaus wird erörtert, den Jugendbeirat um weitere Mitglieder zu erweitern, die nicht im Stadtrat vertreten sind. Hierzu sollen zunächst Vorschläge eingeholt werden. Der Tagesordnungspunkt wird in einer der nächsten Sitzungen erneut beraten.
Für das Amt der Seniorenbeauftragten wird Frau Christine Trumm vorgeschlagen. Auch sie erklärt ihre Bereitschaft, die Funktion zu übernehmen.
Gegen die vorgeschlagenen Besetzungen werden keine Einwände erhoben.
Benennung der Fraktionsvorsitzenden und ggfs. Stellvertreter
Die Fraktionen benennen Ihre Fraktionsvorsitzenden wie folgt:
- CSU – Stefan Stein, Stellvertreter: Sven Regelein
- SPD – Petra Meyer, Stellvertreter: Wolfgang Reiser
Bestellung der Mitglieder in die juristischen Personen / Organisationen
Entsendung von Vertretern in die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft
Die Gemeinschaftsversammlung besteht aus den Vertretern der Mitgliedsgemeinden. Vertreter sind jeweils die Erste Bürgermeisterin oder Bürgermeister und je ein Gemeinderatsmitglied; für jedes volle Tausend ihrer Einwohnerinnen und Einwohner entsenden die Mitgliedsgemeinden ein weiteres Gemeinderatsmitglied.
Da auch hier die Spiegelbildlichkeit gewahrt sein muss entsenden die beiden Gruppierungen jeweils ein Mitglied.
Folgende Stadtratsmitglieder werden in die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Velden berufen: für
- Petra Meyer, Stellvertreter: Wolfgang Reiser
- Christine Trumm, Stellvertreter: Stefan Raum
Entsendung von Vertretern in den Wasserzweckverband der Riegelsteingruppe
Folgende Stadtratsmitglieder werden in den Wasserzweckverband der Riegelsteingruppe berufen:
- Roland Gentsch, Stellvertreter: Uwe Gerstacker
- Sven Regelein, Stellvertreter: Stefan Stein
Beratung über die Anschaffung eines Kastenwagens für den Bauhof
Bürgermeister Seitz informiert das Gremium erneut darüber, dass für den Bauhof die Anschaffung eines weiteren Fahrzeugs erforderlich ist. Hierfür bietet sich die Beschaffung eines Kastenwagens an. Nach Einschätzung des Bürgermeisters wäre ein Elektrofahrzeug trotz höherer Anschaffungskosten eine zukunftsorientierte und empfehlenswerte Lösung. Im Gremium wird die Frage diskutiert, ob das Fahrzeug geleast oder gekauft werden soll. Der Bürgermeister spricht sich für einen Kauf aus. Zur Begründung führt er an, dass im laufenden Jahr bereits die Anschaffung eines Schleppers über ein Leasingmodell vorgesehen ist. Für die Beschaffung des Kastenwagens liegen Angebote der Firmen Ford und Renault sowohl für ein Dieselfahrzeug als auch für ein Elektrofahrzeug vor. Die Angebote wurden den Mitgliedern des Gremiums als Anlage bei der Ladung zur Verfügung gestellt.
Die Angebotspreise betragen:
- Ford Diesel: 36.983,50 € brutto
- Ford Elektro: 42.744,41 € brutto
- Renault Diesel: 30.335,54 € brutto
- Renault Elektro: 38.267,61 € brutto
Die Verwaltung prüft derzeit, ob für die Anschaffung eines elektrischen Kastenwagens Fördermittel in Anspruch genommen werden können.
Der Stadtrat ermächtigt den Ersten Bürgermeister, nach Abstimmung mit den Anbietern die Beschaffung eines Kastenwagens für den Bauhof vorzunehmen.
Vergabe der Ingenieurleistungen für die Erstellung von Unterlagen im wasserrechtlichen Verfahren für den Kanal und die Kläranlage Velden
Die gehobene Erlaubnis für das Einleiten gesammelter Gewässer in die Pegnitz und den Wildgraben wurde im Jahr 2008 für 20 Jahre erteilt. Diese muss neu beantragt werden unter Berücksichtigung der neuen Vorschriften. Bgm. Seitz hat dies mit unserem Ingenieurbüro abgesprochen und per Mail wurden uns die Angebote mit weiteren Erläuterungen übersandt. Die Abrechnung für die Leistungen des Ingenieurbüros verteilen sich auf mehrere Jahre.
Mit Bescheid des Landratsamtes Nürnberger Land vom 29. April 2008, AZ: 21.3-Sn-6411.1-06/22, wurde der Stadt Velden eine gehobene Erlaubnis für das Einleiten gesammelter Abwässer in verschiedene Gewässer an folgenden Einleitungsstellen erteilt:
- Behandeltes Abwasser aus der Kläranlage Velden in die Pegnitz
- Mischwasser aus dem Regenüberlaufbecken RÜB 01 „Velden“ in die Pegnitz
- Mischwasser aus dem Regenüberlaufbecken RÜB 02 „Güntersthal“ in den Wildgraben
- Niederschlagswasser aus dem Regenwasserkanal mit Endschacht RW P9_172 in die Pegnitz
Die Erlaubnis endet am 31. Dezember 2027.
Seitens der Stadt Velden ist ein Neuantrag auf eine wasserrechtliche Einleitungserlaubnis zu stellen, die ab dem 01. Januar 2028 gültig ist.
Nach §57 Wasserhaushaltsgesetz darf eine Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser aus einer Abwasseranlage in ein Gewässer nur erteilt werden, wenn die Menge und die Schädlichkeit des Abwassers so gering gehalten werden, wie dies bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik möglich ist. Einem Antrag auf die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis sind daher entsprechenden Unterlagen und Nachweise auf Grundlage der aktuellen Richtlinien und Verordnungen beizulegen.
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Angebot des Ingenieurbüro Miller, Kieslingstraße 78, 90491 Nürnberg, zur Erstellung von Unterlagen im wasserrechtlichen Verfahren für die Einleitungen aus zwei Mischwasserentlastungen und einem Regenwasserkanal in Höhe von 43.000 EUR und für die Kläranlage in Höhe von 42.000 EUR jeweils zuzüglich 5% Nebenkostenpauschale und Mehrwertsteuer und stimmt diesen zu.
Kenntnisnahme von der Jahresrechnung 2025 der Stadt Velden
Der Haushalt für das Jahr 2025 schließt in Einnahmen und Ausgaben
- im Verwaltungshaushalt mit 4.438.913,10 € und
- im Vermögenshaushalt mit 1.392.819,52 €
- Zuführung vom VwH zum VmH 247.226,53 €
- Entnahme aus der allgemeinen Rücklage 694.931,89 €
Überschuss 281.692,29 €
Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2026 der Stadt Velden
Das Haushaltsjahr 2025 ist wiederum sehr gut gelaufen, so dass die eingeplante Kreditaufnahme von 320 T€ nicht nötig war und das Haushaltsjahr dennoch mit einem positiven Ergebnis von 281.673 € abschloss.
Die erfreulichsten Veränderungen zum Plan war die Gewerbesteuereinnahme in Höhe von rund 1.300 T€, welche den Planansatz um rund 340 T€ übertraf. Die Minderausgaben in 2025 sind meist keine Einsparungen, sondern lediglich Verschiebungen in den Haushaltsplan 2026. Exemplarisch sind die zwei größten Unterschreitungen zu erwähnen. Zum einen die geplanten Ausgaben im UA 6300 in Höhe von 62 T€, der Ausbau „Grüner Weg“ bei Pfaffenhofen ist noch nicht erfolgt. Weiterhin unterschritten die Planungskosten für den Windpark Viehhofen (UA 8102) den Ansatz um 66 T€.
Im Haushaltsjahr 2026 kann style="text-align:justify;" die Stadt Velden zwar wieder mit einer hohen Gewerbesteuereinnahme von 950 T€ rechnen, dennoch sind dies fast 350 T€ weniger als im Vorjahr. Aufgrund folgender Eckdaten fehlen der Stadt Velden im Vergleich zum letztjährigen Ergebnis im Verwaltungshaushalt rund 294 T€:
| A/E | Erg. 2025 | Plan 2026 | Diff. | |
| A | Kreisumlage | 1.254.514,38 | 1.224.698,00 | -29.816,38 |
| A | VG-Umlage | 374.545,94 | 438.373,00 | 63.827,06 |
| A | Schulumlage | 262.495,05 | 275.840,00 | 13.344,95 |
| E | Schlüsselzuweisung | 216.108,00 | 226.412,00 | 10.304,00 |
| E | Gewerbesteuer | 1.299.989,00 | 950.000,00 | -349.989,00 |
| A | Gewerbesteuerumlage | 194.130,00 | 100.758,00 | -93.372,00 |
| Mindereinnahmen | -293.668,63 |
Ohne das positive Ergebnis aus dem Vorjahr wäre die Mindestzuführung zum Vermögenshaushalt nicht erreicht worden.
Größere Projekte erleichtern dank Förderzusagen die Haushaltsplanung enorm. Hier sei der Hortumbau mit rd. 85 % Förderung erwähnt. Für den im vorigen Jahr zurückgestellten Teilabschnitt des Straßenausbaus der GVS Velden-Viehhofen in Höhe von 530 T€ kommt das der Stadt Velden zugeteilte Sondervermögen in Höhe von 244 T€ gerade sehr gelegen.
Die im Haushaltsplan abgebildete Darlehensaufnahme von 300 T€ kann noch aus der Kreditgenehmigung von 2023 realisiert werden.
Im vorliegenden Haushaltsplan sind die Einnahmen und Ausgaben in Höhe der zu erwartenden und voraussichtlich zu leistenden Beträge veranschlagt. Soweit sie nicht errechenbar waren, wurde ihre Höhe vorsichtig geschätzt. Die allgemeinen Haushaltsgrundsätze finden Beachtung, auf Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit wird größter Wert gelegt.
Haushaltsvolumen
Der Haushaltsplan umfasst folgende Einnahmen und Ausgaben:
| Plan 2026 | Plan 2025 | Haushaltsvolumen +/- | Prozent +/- | |
| Verwaltungshaushalt | 4.345.172,00 | 4.692.517,00 | -347.345,00 | -7,40 |
| Vermögenshaushalt | 1.738.948,00 | 2.058.634,00 | -319.686,00 | -15,53 |
| Gesamt | 6.084.120,00 | 6.751.151,00 | -667.031,00 | -9,88 |
Das Gesamthaushaltsvolumen verringert sich gegenüber dem Vorjahr um rund 667 T€, somit um 9,88 %.
Kreditaufnahmen
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind im Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 300 T€ vorgesehen. Die Kreditaufnahme bedarf keiner erneuten Genehmigung, die Stadt Velden bedient sich aus der noch nicht in Anspruch genommenen Kreditgenehmigung aus 2023 (400 T€).
Realsteuerhebesätze
Die Stadt Velden legt folgende Hebesätze fest:
| Realsteuer | Hebesatz |
| Grundsteuer A | 260 |
| Grundsteuer B | 260 |
| Gewerbesteuer | 330 |
Die Hebesätze sind zum 01.01.2025 in einer Hebesatzsatzung geregelt. Die Grundsteuerhebesätze wurden so gewählt, dass nach dem vorhandenen Datenstand vom Herbst 2024 mit geringen Mehreinnahmen im Vergleich zu 2024 zu rechnen ist. Bei der Grundsteuer A war dies in den letzten beiden Jahren nicht der Fall. Hier fehlen jedoch noch bei 50 Fällen die Bemessungsgrundlagen nach neuem Recht. Bei der Grundsteuer B können Mehreinnahmen verzeichnet werden, aber auch hier fehlen noch 46 aktualisierte Berechnungen.
Der Hebesatz der Stadt Velden für die Gewerbesteuer liegt unverändert bei 330 %.
Kassenkredit
Zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wurde ein Kassenkredit in Höhe von 700.000 € festgesetzt. Dieser Betrag übersteigt nicht den Höchstbetrag von einem Sechstel der im Verwaltungshaushalt veranschlagten Einnahmen (724.195 €) und entspricht daher Art. 73 Abs. 2 GO.
Freie Finanzspanne
| 2026 in T€ | |
| Zuführung zum VmH | 157 |
| ./. ordentliche Tilgung | 143 |
| + Investitionspauschale | 127 |
| freie Finanzspanne | 141 |
Eine Zuführung vom VwH zum VmH ist nur aufgrund des positiven Rechnungsergebnisses 2025 in Höhe von 281.673 €, welches buchungstechnisch in den Verwaltungshaushalt transferiert wurde, möglich. Demnach kann eine Zuführung in Höhe von 157.188 € abgebildet werden, welche der erforderliche Mindestzuführung in Höhe der ordentlichen Tilgung von 142.842 € entspricht. Unter Berücksichtigung der Investitionspauschale in Höhe von 127 T€, welche um 17 T€ höher ausfällt, errechnet sich in 2026 eine „freie Finanzspanne“ in Höhe von 141 T€.
Rücklagen
Zu Beginn des Haushaltsjahres 2025 verfügt die Stadt Velden über eine allgemeine Rücklage in Höhe von 19 T€, welche sich auch zum Stand vom 01.01.2026 nicht verändert hat.
Die erforderliche Mindestrücklage (41.377 €) entspricht nicht den Vorgaben des § 20 KommHV. Die Stadt Velden wird im Laufe des Haushaltsjahres versuchen die Mindestrücklage entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen aufzustocken.
Vergabe Abbruch und Neuerrichtung Stegfür Eichgasse
Für den Abbruch und die Neuerrichtung des Stegs in der Eichengasse wurden 4 Firmen angeschrieben. Bei der Submission am 27.05.26 lag ein Angebot i.H. von 67.659,50 Euro vor. Bereits in den vergangenen Jahren wurden für die Erneuerung des Stegs Kostenangebote eingeholt. Die damals ermittelten Kosten für einen Steg ohne Stützen betrugen rund 450.000 € und waren für die Stadt nicht umsetzbar. Im Zuge der weiteren Planungen fanden mehrere Ortstermine mit dem Bauausschuss statt, um die Ausführungsmöglichkeiten zu besprechen. Es wurde festgelegt, den Steg wieder in Holzbauweise mit drei Doppelstützen in der Pegnitz zu errichten, da dies eine wesentlich kostengünstigere Alternative ist. Leider gibt es zu dieser Maßnahme keine Fördermittel, die beantragt werden können. Die Bauausführung ist spätestens für August 2026 vorgesehen. Der Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung wurde bereits eingereicht. Die Vergabe beziehungsweise der Baubeginn kann jedoch erst nach Vorliegen der entsprechenden Stellungnahme und Genehmigung erfolgen. Stadtrat Stefan Raum erkundigt sich, ob der Steg anstatt aus Lärchenholz auch aus Douglasienholz errichtet werden könnte. Bürgermeister Seitz erläutert, dass mit dieser Holzart für einen Stegbau bislang keine Erfahrungen vorliegen. Daher ist vorgesehen, den Steg mit Lärchenholz auszuführen.
Der Stadtrat der Stadt Velden vergibt den Auftrag für den Abbruch und die Neuerrichtung des Stegs in der Eichengasse zum Angebotspreis von 67.659,50 Euro an die Firma Ehret Holzmontage, Eckastraße. 3, 91235 Velden.
Beschlussfassung zur Rechnungsfreigabe für die Pumpenbestellung bei der Firma Andritz
Bürgermeister Seitz erläutert dem Gremium, dass für den Betrieb der Kläranlage die Beschaffung von drei neuen Pumpen erforderlich ist. Seit Inbetriebnahme der Kläranlage wurden bereits sechs Pumpen der Firma ANDRITZ AG eingesetzt. Mit deren Qualität und Zuverlässigkeit wurden durchweg gute Erfahrungen gemacht. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, die benötigten Pumpen erneut bei der Firma ANDRITZ AG zu beschaffen und die Rechnung in Höhe von 11.937,25 € freizugeben.
Der Stadtrat beschließt die Freigabe der Rechnung der Firma ANDRITZ AG, Stattegger Straße 18, 8045 Graz, Österreich, für die Pumpenbestellung in Höhe von 11.937,25 Euro.
Information Vergabe Außentreppe Kindergarten
Die Förderbescheide für den Umbau des Kindergartens sind eingegangen. Um zeitlich nicht in Verzug zu kommen, wurden drei Angebote für die notwendige Außentreppe (Fluchtweg) eingeholt.
- Angebot 1: 24.227,08 EURO
- Angebot 2: 35.253,75 EURO
- Angebot 3: 50.337,00 EURO
Um zeitliche Verzögerungen zu vermeiden, wurde von der Verwaltung empfohlen, den Auftrag an Anbieter 1 zum Preis von 24.227,08 Euro zu erteilen. Die rechtzeitige Fertigstellung würde sonst bei weiteren zeitlichen Verzögerungen bis September fraglich sein. Mit den Fraktionssprechern wurde der Sachverhalt im Vorfeld abgeklärt.
Bürgermeister Seitz zeigt den Grundriss am Beamer mit Erklärungen der Ansichten.
Der Stadtrat der Stadt Velden nimmt nachträglich Kenntnis von der Vergabe der Errichtung einer Außentreppe am Haus für Kinder, Toni-Wolf-Platz 1 in 91235 Velden in Höhe von 24.227,08 Euro an die Metallbauwerkstatt Münzinghof, Münzinghof 9, 91235 Velden und stimmt dieser zu.
Ergebnis der Felsbegutachtung am Schießmauerhang
Bürgermeister Seitz informiert das Gremium über die zwischenzeitlich durchgeführte Felsbegutachtung am Schießmauerhang durch das Büro Dr. Spang. Nach den bisherigen Erkenntnissen besteht derzeit kein akuter Handlungsbedarf. Umfangreiche Felssicherungsmaßnahmen sind nach aktueller Einschätzung nicht erforderlich. Gegebenenfalls werden lediglich einzelne Felsnadeln zur Sicherung notwendig sein. Das schriftliche Gutachten liegt derzeit noch nicht vor. Aufgrund einer hohen Auftragslage beim beauftragten Büro konnte dieses bislang noch nicht erstellt werden.
Verlängerung des Wasserrechts Pfaffenhofen
Der Bürgermeister informiert das Gremium über den aktuellen Stand des Verfahrens zur Verlängerung des Wasserrechts Pfaffenhofen. Im Rahmen der Bearbeitung durch das Büro Miller fordert das Wasserwirtschaftsamt zusätzliche Nachweise für Versickerungen. Das Büro Miller hat sich um die Suche nach einem geeigneten Fachbüro zur Erbringung der geforderten Leistungen bemüht. Als geeignetes Büro konnte das Büro Schulze + Lang aus Spardorf gewonnen werden. Für die erforderlichen Arbeiten entstehen Kosten in Höhe von rund 2.800 €. Da keine geeigneten Alternativen zur Verfügung stehen und die Leistungen für das Verfahren erforderlich sind, hat der Bürgermeister, den Auftrag an das Büro Schulze + Lang vergeben.