Berichte aus dem Rathaus

Herbert Seitz und Ralf Haberberger

Berichte aus den Sitzungen von Mai bis Juli 2025

Kenntnisnahme von der Jahresrechnung 2024 der Stadt Velden

Der Haushalt für das Jahr 2024 schließt in Einnahmen und Ausgaben

im Verwaltungshaushalt mit              4.471.232,80 Euro und
im Vermögenshaushalt mit                2.561.007,45 Euro 

Zuführung vom VwH zum VmH           770.348,73 Euro 

Überschuss                                        694.931,89 Euro 

Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2025 der Stadt Velden

Sachverhalt:
Im Haushaltsjahr 2025 kann die Stadt Velden wieder mit einer hohen Gewerbesteuereinnahme von 960.000 Euro rechnen.

Aufgrund folgender Eckdaten fehlen der Stadt Velden im Vergleich zum letztjährigen Ergebnis jedoch über 1.000.000 Euro im Verwaltungshaushalt.

A/E Erg. 2024Plan 2025Diff
AKreisumlage907.302,00 €1.254.514,00 €347.212,00 €
AVG-Umlage327.469,00 €374.546,00 €47.077,00 €
ASchulumlage223.704,00 €262.495,00 €38.791,00 €
ESchlüsselzuweisung484.580,00 €216.108,00 €268.472,00 €
EGewerbesteuer1.268.764,00 €960.000,00 €308.764,00 €
AGewerbesteuerumlage202.510,00 €103.385,00 €-99.125,00 €
    1.010.316,00€

Ohne das positive Ergebnis aus dem Vorjahr wäre eine Zuführung zum Vermögenshaushalt nicht möglich gewesen.

Haushaltsvolumen

Der Haushaltsplan umfasst folgende Einnahmen und Ausgaben:

 Plan 2025Plan 2024Haushaltsvolumen +/-Prozent +/-
Verwaltungshaushalt4.692.517,00 €3.916.572,00 €775.945,00 €19,81 %
Vermögenshaushalt2.058.634,00 €1.975.909,00 €82.725,00 €4,19 %
Gesamt6.751.151,00 €5.892.481,00 €858.670,00 €14,57 %

Das Gesamthaushaltsvolumen steigt gegenüber dem Vorjahr um rund 859.000 Euro, somit um 14,57 %.

Kreditaufnahmen

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind im Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 320.000 Euro vorgesehen. Die Kreditaufnahme bedarf keiner erneuten Genehmigung, die Stadt Velden bedient sich aus der noch nicht in Anspruch genommenen Kreditgenehmigung aus 2023 (400.000 Euro).

Kassenkredit

Zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wurde ein Kassenkredit in Höhe von 750.000 Euro festgesetzt. Dieser Betrag übersteigt nicht den Höchstbetrag von einem Sechstel der im Verwaltungshaushalt veranschlagten Einnahmen (782.086 Euro) und entspricht daher Art. 73 Abs. 2 GO.

Realsteuerhebesätze

Die Stadt Velden legt folgende Hebesätze fest:

RegelsteuerHebesatz in %
Grundsteuer A260
Grundsteuer B260
Gewerbesteuer330

Die Hebesätze sind zum 01.01.2025 in einer Hebesatzsatzung geregelt. Die Grundsteuerhebesätze wurden so gewählt, dass nach dem vorhandenen Datenstand vom Herbst 2024 mit geringen Mehreinnahmen im Vergleich zu 2024 zu rechnen ist. Bei der Grundsteuer A war dies nach der Jahressollstellung nicht der Fall, einige Wechsel zur Veranlagung nach Grundsteuer B waren nicht berücksichtigt. Bei der Grundsteuer B können Mehreinnahmen verzeichnet werden. In Summe sind bei den Grundsteuern 14.000 Euro Mehreinnahmen veranschlagt. In der letztjährigen Haushaltswürdigung wurde angeführt, dass der Hebesatz der Stadt Velden für die Gewerbesteuer unterhalb des Landesdurchschnitts liegt. Aufgrund dessen wurde eine geringfügige Erhöhung von 325 % auf 330 % vorgenommen.

Freie Finanzspanne

 2025 in T€2024 inT€
Zuführung vom VmH42644
./. ordentliche Tilgung166189
+ Investitionspauschale110127
freie Finanzspanne370-18

Eine Zuführung vom VwH zum VmH ist nur aufgrund des positiven Rechnungsergebnisses 2024 in Höhe von 694.932 Euro, welches buchungstechnisch in den Verwaltungshaushalt transferiert wurde, möglich. Demnach kann eine Zuführung in Höhe von 425.881 Euro abgebildet werden, welche der erforderliche Mindestzuführung in Höhe der ordentlichen Tilgung von 166.417 Euro entspricht. Unter Berücksichtigung der Investitionspauschale in Höhe von 110.000 Euro, welche um 17.000 Euro geringer ausfällt, errechnet sich in 2025 eine „freie Finanzspanne“ in Höhe von 370.000 Euro.

Rücklagen

Zu Beginn des Haushaltsjahres 2024 verfügt die Stadt Velden über eine allgemeine Rücklage in Höhe von 19.000 Euro, welche sich auch zum Stand vom 01.01.2025 nicht verändert hat.

Die erforderliche Mindestrücklage (38.243 Euro) entspricht nicht den Vorgaben des § 20 KommHV. Die Stadt Velden wird im Laufe des Haushaltsjahres versuchen, die Mindestrücklage entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen aufzustocken.

Schulden

Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden in 1000 Euro
ArtStand 01.01.2024Stand 01.01.2025voraussichtlicher Zugang 2025voraussichtlicher Abgang 2025voraussichtlicher Stand 31.12.2025

1. Schulden aus Krediten

1.6 Kreditmarkt

 

1.300

 

1.112

 

320

 

166

 

1.266

Finanzstruktur Verwaltungshaushalt

EinnahmenPlan 2025Plan 2024+/-Prozent +/-Prozent vom VwH
Grundsteuer A14.000,00 €14.000,00 €- €0,00 %0,30 %
Grundsteuer B180.000,00 €166.000,00 €14.000,00 €8,43 %3,84 %
Gewerbesteuer960.000,00 €750.000,00 €210.000,00 €28,00 %20,46 %

Einkommen-

steueranteil

1.239.140,00 €1.169.000,00 €70.140,00 €6,00 %26,41 %

Umsatzsteuer-

anteil

108.032,00 €109.543,00 € -1.511,00 €- 1,38 %2,30 %
Schlüsselzuweisung216.108,00 €484.580,00 €-268.472,00 €- 55,40 %4,61 %
Benutzungsgebühren523.209,00 €440.884,00 €82.325,00 €18,67 %11,15 %
Mieten/Pachten169.627,00 €178.410,00 €- 8.783,00 €- 4,92 %3,61 %
VwH gesamt4.692.517,00 €3.916.572,00 €775.945,00 €  

Die Grundsteuern sind gemäß derzeitiger Sollstellung des Steueramtes veranschlagt. Insgesamt sind aufgrund der Grundsteuerreform Mehreinnahmen in Höhe von 14.000 Euro zu verzeichnen. Seitens des Finanzamtes fehlen immer noch Daten zur Aktualisierung, außerdem müssen aufgrund von Widersprüchen laufend Änderungen vorgenommen werden. In wie weit diese Zahlen stabil bleiben bzw. sich noch verändern, wird sich hoffentlich bei der nächstjährigen Sollstellung zeigen.

Der Ansatz bei der Gewerbesteuer kann aufgrund der derzeitigen Sollstellung auf 960.000 Euro festgesetzt werden. Zum Vorjahresansatz bedeutet dies eine Erhöhung um 210.000 Euro, im Vergleich zur Jahresrechnung 2024 jedoch Mindereinnahmen von über 300.000 Euro.

Bei dem Anteil an der Einkommens- und Umsatzsteuer hat man sich an den voraussichtlichen Beteiligungsbeträgen orientiert, in Summe rund 69.000 Euro mehr als im Vorjahr.

Die Schlüsselzuweisung ist laut Festsetzung vom 05.12.2024 über die Hälfte reduziert anzusetzen, nur 216.000 Euro statt 485.000 Euro im Vorjahr.

Die Benutzungsgebühren können analog der derzeitigen Sollstellungen um 18,67 % erhöht in Ansatz gebracht werden. 

Die Kanalgebühren wurden zum 01.01.25 von 2,40 Euro auf 2,95 Euro erhöht. Die Kanalgebühren vom Markt Neuhaus für den Ortsteil Höfen werden noch abgerechnet, geschätzte 15.000 Euro sind in der Gesamtsumme von 400.000 Euro bereits enthalten. 

Die Elternbeiträge für unser Haus für Kinder wurden auf 105.000 Euro hochgerechnet. Die durchschnittliche Belegung ist von 70,7 Kindern in 2024 auf 68 Kinder gesunken. Die jährliche Gebührenerhöhung tritt zum 01.09. in Kraft. 

Weiterhin sind Badegebühren in Höhe von 2.000 Euro, 7.000 Euro für Erdaushubgebühren und 3.000 Euro für die Nutzung des Wohnmobilstellplatzes veranschlagt.

Die Mieten und Pachten sind nur noch mit 170.000 Euro veranschlagt. Rathaus-, Hallenbad- und Schulhausmiete wurden wie jedes Jahr um 1 % erhöht. Der Ansatz für Grabmieten kann auf 2.300 Euro erhöht werden. Der Mietvertrag zum Objekt Marktplatz 22 wurde seitens des Mieters zum 01.12.24 gekündigt, daraus resultieren die Mindereinnahmen von knapp 9.000 Euro. Nachdem der Abriss des Gebäudes geplant ist, entfallen hier generell die Mieteinnahmen.

Finanzstruktur Verwaltungshaushalt

AusgabenPlan 2025Plan 2024+/-Prozent +/-Prozent vom VwH
Personal1.153.320,00 €1.135.730,00 €17.590,00 €1,55 %24,58 %
Schulumlage262.495,00 €223.704,00 €38.791,00 €17,34 %5,59 %
VG-Umlage374.546,00 €327.469,00 €47.077,00 €14,38 %7,98 %
Zinsen 24.266,00 €21.017,00 €3.249,00 €15,46 %0,52 %

Gewerbesteuer-

umlage

103.385,00 €80.769,00 €22.616,00 €28,00 %2,20 %
Kreisumlage1.254.514,00 €907.302,00 €347.212,00 €38,27 %26,73 %
VwH gesamt4.692.517,00 €3.916.572,00 €775.945,00 €  

Die Personalkosten sind im Vergleich zum Vorjahr um 18.000 Euro gestiegen, mit 1,55 % sehen wir die Entwicklung als vertretbar an.

Weniger vertretbar ist jedoch die Entwicklung sowohl von Schul- als auch der VG-Umlage. Analog des VG-Haushalts wurden die Umlagen in Ansatz gebracht, demnach ergibt sich in Summe eine Erhöhung von rund 86.000 Euro. Die Stadt Velden trägt somit ihren Anteil für 87 Schüler (-3 Schüler) und 1.735 Einwohner (-78 Einwohner).

Die Zinsausgaben sind im Vergleich zum Vorjahr um 3.000 Euro höher veranschlagt. Zwei Darlehen sind im Laufe des Jahres 2024 ausgelaufen, was Minderausgaben von 2.000 Euro bedeutet. Für ein noch nicht aufgenommenes Darlehen sind vorsorglich 5.000 Euro eingeplant.

Die Gewerbesteuerumlage ist analog der angenommenen Gewerbesteuereinnahme berechnet und mit 103.000 Euro veranschlagt, Mehrausgaben von 23.000 Euro.

Die Umlagekraft ist im Vergleich zum Vorjahr um 643.393 Euro gestiegen. Bei prozentual gleichbleibender Kreisumlage hätte dies bereits eine Erhöhung von 283.000 Euro bedeutet. Bei den nun festgesetzten 46,37 % (+2,37 %) belastet dies den Stadthaushalt mit zusätzlichen 347.000 Euro, der Ansatz wurde auf 1.255.000 Euro festgeschrieben.

Kostendeckung öffentlicher Einrichtungen

 PlanzahlenErgebniszahlen
EinrichtungEinnahmen 2025Ausgaben 2025+/- 2025+/- 2024+/- 2023+/- 2022
Haus für Kinder 
der Stadt Velden
316.362 €746.115 €-429.753€- 350.748 €- 289.348 €-223.036€
Abwasserbeseitigung Velden385.000 €384.544 €456 €- 187.358 €- 81.361 €- 13.857 €
Abwasserbeseitigung Raitenberg15.000 €30.777 €- 15.777 €3.734 €- 2.823 €- 5.947 €
Hallenbad8.307 €42.936 €- 34.629 €- 19.950 €- 19.208 €- 16.670 €
Bestattung3.140 €3.203 €- 63 €- 29 €2.919 €- 872 €

Der abgebildete Zuschussbetrag im Haus für Kinder der Stadt Velden ist immer wieder erschreckend, im Vergleich zum Vorjahresergebnis nochmal eine Verschlechterung um 79.000 Euro. 

Die Einnahmen sind gegenüber der Jahresrechnung 2024 nahezu unverändert. Die durchschnittliche Belegung ist von 70,7 Kindern in 2024 auf 68 Kinder leicht gesunken. Analog die Buchungsstunden von 459 auf 443 im Schnitt. Um die Einnahmenseite zu verbessern, wurde bereits ab 01/24 die Geschwistervergünstigung abgeschafft. Weiterhin werden jährlich zum Anfang des Kindergartenjahres die Grundbeiträge um 5% erhöht. 

Die Ausgaben steigen im Vergleich zum Vorjahresergebnis um 80.000 Euro. Neben den Personalkosten, welche im Vergleich zum Vorjahresergebnis um 36.000 Euro steigen, obwohl die durchschnittlichen Personalstunden leicht sinken (2024/283,9 Std./Woche auf 2025/280,6 Std./Woche) sind in 2025 umfangreiche Unterhaltsmaßnahmen in Höhe von 31.000 Euro dringend nötig.

Die Abwasserbeseitigungsanlage in Velden ist in 2025 kostendeckend eingeplant. Aufgrund der Unterdeckung seit 2022 wurden die Gebühren in 2024 neu überrechnet und die Abwassergebühr ab 01.01.25 von 2,40 auf 2,95 erhöht. Somit hat sich die Einnahmenseite um 66.000 Euro verbessert. Neben den jährlich anfallenden Unterhaltsleistungen (Wartungsverträge der Anlagen, Schlammentwässerung) ist wiederum der Einbau von Inlinern in einem sanierungsbedürftigen Teilabschnitten eingeplant. Die Gesamtmaßnahme von 134.000 Euro wurde auf 2 Haushaltsjahre aufgeteilt und soll im Herbst 2025 und Frühjahr 2026 durchgeführt werden. 

Die Abwasserbeseitigung Raitenberg ist defizitär. Die anteiligen Kosten der Kläranlage Rupprechtstegen für den Ortsteil Raitenberg wurden in 2024 und 2025 noch nicht abgerechnet. Die Erstattung an die Gemeinde Hartenstein wurde entsprechend für zwei Jahre geschätzt.

Das eingeplante Defizit im Hallenbad in Höhe von 35.000 Euro ist letztendlich der Preis, der in Kauf genommen wird, um diese Einrichtung weiter zu erhalten. Erst kurz vor Haushaltsaufstellung ist die Dosieranlage kaputt gegangen. Ersatzteile waren hierfür nicht mehr erhältlich, was einen Kompletttausch des Mess- und Regelsystems in Höhe von rund 11.000 Euro bedeutet. Die Reparatur wurde beauftragt und bereits ausgeführt, die Schließung des Hallenbades konnte auf 1 Woche begrenzt werden. Die Stadt Velden möchte weiterhin die Möglichkeit bieten, den Schülerinnen und Schülern das Schwimmen zu lernen. Heiz-, Strom- und Reinigungskosten, sowie Post- und Fernmeldegebühren werden zu 70% von der VG übernommen.

Im Bestattungswesen errechnet sich im Haushaltsplan nur ein minimales Defizit, von 63 Euro. Das in 2024 angenommene Defizit von 1.506 Euro hat sich auf 29 Euro minimiert. Ausschlaggebend hierfür waren zum einen die höheren Einnahmen für Grabmieten und zum anderen die geringeren Ausgaben für den Gebäude- und Grundstücksunterhalt.

Finanzstruktur Vermögenshaushalt

EinnahmenPlan 2025Plan 2024+/-Prozent +/-Prozent vom VmH
Zuführung vom VwH425.881,00 €43.709,00 €382.172,00 €874,36 %20,69 %

Entnahme aus

Rücklagen

694.932,00 €575.581,00 €119.351,00 €20,74 %33,76 %
Beiträge30.191,00 €75.834,00 €- 45.643,00 €- 60,19 %1,47 %
Zuweisungen471.500,00 €911.000,00 €- 439.500,00 €- 48,24 %22,90 %
VmH gesamt2.058.634,00 €1.975.909,00 €82.725,00 €  


Die Zuführung vom VwH in Höhe von 426.000 Euro entspricht der Mindestzuführung (Tilgung 180.417 Euro), was jedoch nur aufgrund des positiven Rechnungsergebnisses 2024 in Höhe von 694.932 Euro erreicht werden konnte.

Bei der Entnahme aus der Rücklage handelt es sich um den Überschuss aus dem Rechnungsergebnis 2024. Dieses positive Rechnungsergebnis aus 2024 in Höhe von 695.000 Euro steht dem Haushaltsplan 2025 vollumfänglich zur Verfügung.

An Beiträgen sind 17.000 Euro für die Erschließung einer Stichstraße in Raitenberg bereits eingegangen. Weitere 13.000 Euro werden für den Herstellungsaufwand in der Abwasserbeseitigung Velden und Gemeindeteilen angenommen.

Die eingeplanten Zuweisungen liegen bei 472.000 Euro. 

Die Investitionszuweisung für den Gehwegbau im Zuge des Staatsstraßenausbaus (UA 6159) in Höhe von 75.000 Euro musste ins Jahr 2025 verschoben werden. Die abschließende Zahlung für den Grunderwerb erfolgte erst in 10/2024.

Für einen Wegebau bei Pfaffenhofen (UA 6300) rechnet die Stadt Velden mit Zuschüssen der Jagdgenossenschaft und Anliegern in Höhe von 12.000 Euro. Diesbezüglich kommen noch Zuschüsse vom Land in Höhe von 44.000 Euro, jedoch erst in 2026.

Bezüglich des Umbaus der denkmalgeschützten Scheune sind im UA 8801 abschließend noch Zuweisungen aus der Städtebauförderung, aus Leadermitteln und der Landesstiftung Denkmalschutz in Höhe von insg. 275.000 Euro veranschlagt.

 Außerdem wird die Investitionspauschale im UA 9000 gemäß Bescheid vom 24.01.2025 in Höhe von 110.000 Euro festgesetzt.

Finanzstruktur Vermögenshaushalt

 Plan 2025Plan 2024+/-Prozent +/-Prozent vom VmH
Vermögenserwerb277.283,00 €318.114,00 €- 40.831,00 €- 12,84 %13,47 %
Baumaßnahmen886.000,00 €1.363.638,00 €- 477.638.00 €- 35,03 %43,04 %
ordentliche Tilgung180.417,00 €188.517,00 €- 8.100,00- 4,30 %8,76 %

Zuschüsse für 

Investitionen

20.002,00 €105.640,00 €85.638,00 €- 81,07 %0,97 %
VmH gesamt2.058.634,00 €1.975.909,00 €82.725,00 €  

Die ordentliche Tilgung beträgt 180.000 Euro. Zwei Darlehen sind im Laufe des Jahres 2024 ausgelaufen, was Minderausgaben von 22.000 Euro bedeutet. Vorsorglich ist jedoch eine Tilgungsrate von 14.000 Euro eingeplant, falls bereits in der 1. Jahreshälfte eine Darlehensaufnahme nötig wird.

Bei den Zuschüssen für Investitionen handelt es sich zum einen um die Schul- und Verwaltungsinvestitionsumschlagen an die VG mit insgesamt 17.000 Euro, diese wurden anlog des VG-Haushalts in Ansatz gebracht. Abschließend soll für den Naturkindergarten Vorra in 2025 die Abrechnung der Gesamtinvestition unter Abzug des restlichen Zuschusses erfolgen. Der verbleibende Betrag wird unter den VG-Gemeinden gedrittelt und mit noch 3.000 Euro veranschlagt.

Fortführung der Kanalsanierung

Die Kanalsanierungen werden auch im Jahr 2025 fortgesetzt. Dieses Jahr sollen die Ortskanäle in der Plecher Straße und im Höhenweg saniert werden. Aufgrund der vor einigen Jahren erfolgten Verfilmung hat das Ingenieurbüro Miller eine Sanierungsplanung und ein Leistungsverzeichnis für die Ausschreibung erstellt. 12 Firmen wurden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert, alle 12 haben ein Angebot abgegeben. Der wenigstnehmende Bieter ist die Fa. Aarsleff Rohrsanierung GmbH, Röthenbach, mit einer Angebotssumme von 134.468,49 Euro, mit einem Nebenangebot. Inhalt des Nebenangebotes ist die Verwendung eines Synthesefaserfilz-Inliners mit Dampfaushärtung anstatt eines Glasfaser-Inliners mit UV-Lichtaushärtung. Das Nebenangebot ist technisch gleichwertig und wird in die Wertung aufgenommen. Daraus ergibt sich eine Einsparung von 7.140 EUR (brutto).

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Hauptangebot inkl. Nebenangebot der wenigstnehmenden Fa. Aarsleff, Röthenbach a. d. Pegnitz, und vergibt den Auftrag mit der Angebotssumme von 127.328,49 EUR brutto.

Neue Dosieranlage für das Hallenbad

Die Dosieranlage des Hallenbades – die für die Zumischung von Chlor und weiteren Zusätzen benötigt wird - ist nach 25 Jahren defekt. Ohne Dosieranlage kann das Hallenbad nicht betrieben werden. Die Erneuerung wurde bereits mit 11.000 Euro im Haushalt eingeplant und auch bereits schon umgesetzt.

Informationen zur Regionalplanfortschreibung Windkraft und zum geplanten Windpark bei Viehhofen

Bürgermeister Seitz erläutert die Fortschreibung des Regionalplans bezüglich der Windenergie. Im Stadtgebiet Velden wird im Regionalplan zwischen Münzinghof und Viehhofen ein Vorranggebiet für Windenergie ausgewiesen. Wenn der Regionalplan rechtskräftig ist, könnte jeder Investor auf der ausgewiesenen Fläche Windräder errichten. Die Kommunen haben kein weiteres Mitspracherecht mehr, es müssen nur die Grundstückseigentümer zustimmen. 

Die Stadt Velden hat sich dazu entschlossen, den Bau von Windrädern selbst in die Hand zu nehmen und nicht einem Investor zu überlassen. Als Partner, der das notwendige Knowhow besitzt, hat sich die Stadt Velden die Dornauer Windkraft UG ins Boot geholt. Diese hat z. B. auch die Windräder bei Hüll im Gemeindegebiet Betzenstein gebaut und besitzt mehr als 20 Jahre Erfahrung auf diesem Gebiet. Es sollen Bürgerwindräder werden, d. h. jeder Bürger kann sich einkaufen und finanziell beteiligen und ist somit auch am Gewinn beteiligt. 

Die Stadt Velden hat bereits umfangreiche Vorarbeiten geleistet. Als erstes wurde mit vielen Grundstückseigentümern im Vorranggebiet gesprochen und ca. 80% der Grundstücke konnten bereits zugunsten der Stadt Velden vertraglich gesichert werden. Mit weiteren Grundstückseigentümern werden Verhandlungen geführt. Es können auch die Grundstückseigentümer im Randbereich des Vorranggebietes mit Ihren Flächen noch einsteigen und würden auch dann finanziell partizipieren, auch wenn auf ihrem Grundstück kein Windrad errichtet wird. Alle Grundstückseigentümer, die ihr Grundstück im Vorranggebiet vertraglich zugunsten der Stadt Velden sichern lassen, werden bei dem Modell der Stadt Velden finanziell beteiligt.

Maximal sind drei Windräder geplant, es ist aber noch nichts entschieden und noch alles offen. Auch die Standorte der Windräder sind noch nicht definiert, weil dies von verschiedenen Faktoren abhängt die derzeit geprüft werden und noch zu prüfen sind.

Ein erster, wichtiger Faktor ist das artenschutzrechtliche Gutachten, mit dessen Erstellung bereits begonnen wurde. Weiterhin müssen Probebohrungen und Baugrunduntersuchungen durchgeführt werden. Ebenso erforderlich sind Schallschutz- und Schattengutachten. Erst wenn alle Daten erhoben wurden und vorliegen, wird endgültig entschieden ob überhaupt und wie viele Windräder gebaut werden.

Nach Rücksprache mit der Regierung sind für unser Vorranggebiet keine Stellungnahmen zur Fortschreibung des Regionalplans eingegangen und somit sieht es sehr gut aus, dass das Gebiet auch als Vorranggebiet ausgewiesen wird.

Nach dem Kriterienkatalog zu den Abstandsflächen müssten beim Mischgebiet Viehhofen nur 500 Meter zum nächsten bewohnten Haus eingehalten werden; das Vorranggebiet wurde seitens der Regierung aber so geplant, dass mindestens 800 Meter, wie bei reinen Wohngebieten gefordert, eingehalten werden.

Anschaffung neuer Schutzkleidung für die Feuerwehr Velden

Die Feuerwehr Velden benötigt nach über 20 Jahren eine neue Schutzkleidung, die auch den neuesten Vorschriften entsprechen muss. Dafür wurde seitens der Feuerwehr im Vorfeld mehrere Hersteller angefragt, die auch Muster zur Verfügung gestellt hatten. Die Feuerwehr hat sich nach mehreren Beratungen für ein Modell entschieden, dass der Feuerwehrkommandant, Dieter Meyer, dem Stadtrat in der vorangegangenen nichtöffentlichen Sitzung mit Angebotspreisen vorgestellt hat. Der Stadtrat hat entschieden, die vorgestellte Schutzkleidung anzuschaffen. Sobald die genauen Stückzahlen und Größen vorliegen, kann das Angebot konkretisiert und der Auftrag für die Schutzkleidung dann in einer der nächsten Sitzungen vergeben werden. Bezüglich der Helme wird abgewartet, ob der verbleibende Haushaltsrest am Ende des Jahres noch für deren Anschaffung ausreicht.

Beratung über die Anschaffung neuer Tore für das Feuerwehrhaus Velden

In der vorangegangenen nichtöffentlichen Sitzung hat sich der Stadtrat die Situation des defekten Tores am Feuerwehrhaus angesehen und man kommt zu dem Entschluss, gleich beide Tore zu ersetzen, da auch das intakte Tor undicht ist und zu einem Wärmeverlust führt. Es liegen zwei Angebote für jeweils ein Tor vor.  

Der Stadtrat beschließt zwei Tore zum Preis von insgesamt 18.505,69 Euro anzuschaffen. Der Einbau ist in dem Preis inbegriffen.

Scheunentreff

Die Veldener Bürgerin Sieglinde Nikolaus möchte eine wöchentliche Veranstaltung in der Nürnberger Straße 10 als „Scheunentreff“ veranstalten. Das Angebot zielt auf die Generation ab 55 Jahre. Es werden Flyer an alle Haushalte verteilt.

Eichgassensteg

Der Eichgassensteg ist einsturzgefährdet, kann aber nicht mehr repariert werden. Er ist derzeit gesperrt, wird zurückgebaut und abhängig von der Förderung nächstes Jahr neu gebaut.

Ergebnis Zwischenevaluierung und Aktuelles aus der FrankenPfalz

Bürgermeister Seitz begrüßt Frau Verena Frauenknecht, die Umsetzungsmanagerin der Frankenpfalz und übergibt ihr das Wort. Frau Frauenknecht berichtet über die Zwischenevaluierung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts (ILEK) sowie über Aktuelles aus der FrankenPfalz. 

Für das im Juli 2021 vom Amt für Ländliche Entwicklung der Oberpfalz (ALE) anerkannte Handlungskonzept ILEK, Grundlage für die Arbeit in der FrankenPfalz, ist die regelmäßige Evaluierung sowie die Fortschreibung Pflicht. Deshalb trafen sich die Bürgermeister der acht Mitgliedskommunen, dazu u.a. deren Geschäftsstellenleiter sowie regionale Netzwerkpartner mit Vertretern der ALE im vergangenen Februar im Kloster Plankstetten zur Zwischenevaluierung. 

In vorbereiteten Fragebögen und in intensiven Gesprächsrunden konnten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Erfahrungen, aber auch ihre Erwartungen und Wünsche zu den einzelnen Handlungsfeldern vorbringen. Einige Maßnahmen konnten zudem als abgeschlossen „verabschiedet“ werden, etwa die Überarbeitung der Internetseite oder das Radwegekonzept.

Zu den Kritikpunkten, d. h. zu den Hindernissen in der ILE-Arbeit zählen fehlende Gelder, die Komplexität der Förderprogramme und langwierige Genehmigungsverfahren. In den einzelnen Kommunen würden unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt und oft werde die Umsetzung eines Projektes erschwert, da sich die FrankenPfalz-Kommunen über drei Landkreise und drei Regierungsbezirke erstrecken würden. 

Andererseits gab es für die Bewertung der Vorstandschaft, des Managements und der Vernetzung nur positive Bewertungen. Besonders lobend wurde das Regionalbudget erwähnt. Bei der Priorisierung von Projekten erhielten die gemeinsame Schulung von kommunalen Mitarbeitern bzw. die gemeinsame Ausschreibung der jährlichen Spielplatzabnahme die meisten Punkte. 

Auch der Informationsaustausch der kommunalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter solle koordiniert und intensiviert werden, beispielsweise beim Treffen der Bauhofleiter und der Wander-Wegewarte. Zu den laufenden Projekten („Alles umsetzbare Projekte, keine Luftschlösser!“) würden, so die Umsetzungsmanagerin, u.a. die Kooperation der Bauhöfe, der interkommunale Archivar und Planungen zur Bikeschaukel im Zusammenwirken mit der benachbarten Region „Wirtschaftsband A9“ zählen. 

Aus dem Regionalbudget stehen heuer 75 000 Euro zur Verfügung, wobei die maximale Förderung pro Projekt bei 9 000 Euro bzw. 80 Prozent liegt. Bewertet werden vor allem Nachhaltigkeit und ehrenamtliches Engagement, auch der Öffentlichkeit zugängliche Privatobjekte könnten gefördert werden. Aus der Stadt Velden hat der TSV Velden e.V. eine Förderung für seine PV-Anlage beantragt. Insgesamt seien 17 Anträge eingereicht worden, für neun konnten Verträge abgeschlossen werden.

Bei der Erstellung der Ausbildungsplatz-Broschüre kooperieren viele Unternehmen mit der FrankenPfalz und bieten regelmäßig attraktive Angebote für junge Leute. So hätten sich insgesamt 68 Firmen, Unternehmungen und Einrichtungen beteiligt und 2025 213 Stellen aus 54 Berufen angeboten, für 2026 seien es sogar 290 Stellen aus 65 Berufen. Erfolgreich seien zudem die Berufs-Infotage an der Mittelschule Velden, bei denen zuletzt 2024 elf regionale Betriebe und Verwaltungen ihre Ausbildungsberufe direkt an der Schule vorgestellt hätten. Der nächste Berufsinfotag wird am 20. November 2025 an der Mittelschule Velden stattfinden, diesmal sogar mit den Schülerinnen und Schülern der Mittelschule Auerbach.

Angesprochen wurden zudem die Gestaltung eines Imagefilms für die ILE, geführte Wanderungen, weitere FrankenPfalz-Veranstaltungen, die Suche nach Lesepaten sowie die kostenlose Brotzeitbox für Erstklässler. In drei Jahren würde ein großer Evaluierungsprozess mit Bürgerbeteiligung und Neufassung des ILEK anstehen, so die Referentin abschließend. 

Bürgermeister Herbert Seitz dankt Verena Frauenknecht für ihre umfassenden und detaillierten Ausführungen. „Wir haben als Stadt seit vielen Jahren von Ihrer Arbeit profitiert.“ Die FrankenPfalz sei für die Kommune, aber auch für Vereine bei der Umsetzung und Förderung von Projekten ein echter Gewinn.