Befristete Kletterverbote zum Vogelschutz

Verena Frauenknecht

Ab dem 1. Januar, spätestens dem 1. Februar jeden Jahres, gelten im Frankenjura zum Vogelschutz für einen Teil der Kletterfelsen oder für bestimmte Wandteile zeitlich befristete Kletter- und Boulderverbote.

Klettersportlerinnen und -sportler werden gebeten, diese Regeln unbedingt zu beachten. Durch das Einhalten der Sperrungen wird maßgeblich zum Arterhalt von Uhu und Wanderfalke im Frankenjura beigetragen. Die einschlägige Beschilderung und die Absperrbänder vor Ort sind zu beachten. Kletterverbote zum Vogelschutz haben Verordnungscharakter und können entsprechend geahndet werden. Es drohen hohe Geldstrafen.

Je nach Vogelart gelten verschiedene Sperrfristen. Außerdem gibt es unterschiedliche Zeiten bei Felsen mit fixem Sperrungszeitraum.

Hinweisschild Klettern verboten wegen Vogelbrut (Foto: W. Wärthl)

Um keine Brutplätze zu übersehen und das Klettern nicht unnötig einzuschränken, finden regelmäßig Vogelschutztreffen statt. Die Listen mit den betroffenen Felsen werden aktualisiert und die Brutplätze während der Brut immer wieder kontrolliert. Bleibt die Brut aus, werden die Beschilderungen und Absperrungen entfernt und der Fels wieder zum Klettern freigegeben.

Der aktuelle Stand findet sich auf der Homepage des IG Klettern Frankenjura, Fichtelgebirge und Bayerischer Wald e.V. (www.ig-klettern.org/naturschutz/aktuelle-sperrungen).

In der FrankenPfalz sind normalerweise folgende Wände betroffen:

  • Graischer Bleisteinwände, Betzenstein
  • Langer Berg Wände, Betzenstein
  • Flemtalpilz, Auerbach/Oberes Pegnitztal
  • Flemtalwand, Auerbach/Oberes Pegnitztal
  • Flemtalwächter, Auerbach/Oberes Pegnitztal
  • Rabenfels, Auerbach/Krottenseer Forst
  • Roter Fels, Hartenstein/Unteres Pegnitztal
  • Steinberg, Königstein
  • Habichtfels, Hirschbach

Schön erklärt wird das Thema Felssperrungen im Video Worauf es beim Winterwandern im Naturpark Frankenjura ankommt - Rücksichtsvoll durch Bayern (Weiterleitung auf Youtube).