Kommunalwahlen 2026
Am 8. März stehen die Kommunalwahlen an.
Wer gewählt wird
Wie wichtig eine funktionierende Demokratie ist, wird einem derzeit besonders bei einem Blick ins Ausland bewusst. Wer hätte zum Beispiel gedacht, dass internationales Recht plötzlich so wenig zählt, dass Länder wie Russland andere einfach überfallen und dass sogar die altehrwürdige Demokratie in den USA unter Druck gerät? Umso wichtiger ist es, auf die eigenen Institutionen und Verfahrensweisen gut zu achten und die Möglichkeit zu nutzen, die eigene Meinung bei Wahlen durch ein Votum einzubringen.

In Bayern wird gewählt (Grafik: BayStMI)
In Bayern stehen nun Wahlen an, und zwar am Sonntag, 8. März 2026. Es handelt sich um die Gemeinde- und Landkreiswahlen. Rund zehn Millionen Menschen sind stimmberechtigt. Darunter sind etwa 700.000 junge Leute, die zum ersten Mal mitentscheiden dürfen. Worum geht es bei diesem Urnengang auf kommunaler Ebene? Ganz vereinfacht gesagt entscheiden die Bürger und Bürgerinnen, wer die Städte, Dörfer und Gemeinden leitet.
Wer soll sich künftig konkret vor Ort um Straßen, Sport, Schulen, Radwege, Kultur und Kitas kümmern? Das ist die Frage, die die Wahlberechtigten beantworten sollen. In ganz Bayern werden rund 39.500 kommunale Mandatsträger und -trägerinnen für grundsätzlich sechs Jahre gewählt.
In den Gemeinden handelt es sich um die ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister oder die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister sowie die Gemeinderatsmitglieder, in den Landkreisen sind es die Landrätinnen und Landräte sowie die Kreistage. Zugleich ist in 22 der 25 kreisfreien Städte das Amt des Oberbürgermeisters neu zu besetzen. In 62 der 71 bayerischen Landkreise muss eine neue Landrätin oder ein neuer Landrat gewählt werden.
Und in 1.898 der 2.031 kreisangehörigen Gemeinden sind zudem die ersten Bürgermeister oder Oberbürgermeister zu wählen. Insgesamt finden an diesem Tag in Bayern somit mehr als 4.000 Wahlen statt, wie das Statistischen Landesamt mitteilt.
Darum ist wählen wichtig
Wer dergleichen für nicht so wichtig hält und der Meinung ist, es reiche aus, nur bei „großen“ Bundestagswahlen seine Stimme abzugeben, irrt sich gründlich. Man sollte bedenken, dass das eigene unmittelbare Lebensumfeld genau hier gestaltet wird. Die Pflichtaufgaben, die Kommunen leisten müssen, umfassen Meldewesen wie Ausweisangelegenheiten, Ummeldungen und ähnliches, das Standesamt für die Geburten, Eheschließungen oder Sterbefälle, die Bauaufsicht, Gefahrenabwehr plus Ordnungsamt, Feuerwehr, Abwasser- und Abfallentsorgung sowie Straßenbau und -unterhalt.
Es sind die Punkte, an denen Bürger mit dem Staat in Kontakt treten. Sprich: In den Gemeinden wird die Ortsentwicklung gemanagt, die Versorgung mit Trinkwasser, Strom und Gas sichergestellt, die Unterhaltung von Straßen und Spielplätzen bewerkstelligt sowie die Müllabfuhr und die Feuerwehr koordiniert. Im Rahmen freiwilliger Leistungen sorgen Kommunen für Schwimmbäder, Sporthallen, Bibliotheken und andere Freizeiteinrichtungen, betreiben Jugend- und Kulturzentren oder vernetzen Vereine und andere gesellschaftlich engagierte Gruppen. Alles absolut unverzichtbar. Die Landkreise verantworten jene Aufgaben, die die Gemeinden allein nicht bewältigen könnten. Darunter fallen unter anderem der Bau von Schulen, Krankenhäusern und Kreisstraßen, die Abfallbeseitigung oder das Betreiben von Jugendhilfe und Rettungsdiensten.
Alles ebenso entscheidend für ein gutes Leben. Der Landrat oder die Landrätin eines Landkreises führt dabei die laufenden Geschäfte. Aber die Entscheidungen treffen tatsächlich die Kreisräte und -rätinnen bei ihren regelmäßigen Treffen in den Ausschüssen und Sitzungen.
Der Kreistag ist also kein Parlament, das Gesetze beschließt, sondern ein Teil der Verwaltung - und zwar einer, der weitreichende Entscheidungen trifft. Seine Arbeit ist wichtig, weil es wirklich um die Geschicke des Landkreises geht. Um das zu verstehen, muss man sich nur vor Augen halten, dass dazu etwa die weiterführenden Schulen gehören, weil nicht jedes Dorf eine eigene Realschule oder ein Gymnasium betreiben kann. Um den Zugang zu guter Bildung für alle Kinder zu gewährleisten, muss der Landkreis eingreifen und solche Einrichtungen anbieten.
Ein anderes gutes Beispiel sind die Kreisstraßen, die die Orte verbinden. Auch sie müssen gebaut und erhalten werden, um die Menschen mobil zu machen.
In vielen Landkreisen wird überwiegend sach- und themenbezogen gearbeitet und zwar parteiübergreifend. Ein Kreistag ist eben keine große, prestigeträchtige Polit-Bühne, sondern sorgt sich um die kleinen, aber so wichtigen Dinge des Alltags. Müll etwa mag kein spannendes Thema sein, mit dem man in TV-Talkshows eingeladen wird. Klappt die Entsorgung aber nicht, haben die Menschen ein echtes Problem. Und Straßen sollen einfach gut in Schuss sein. Hier entstehen kaum ideologische Debatten. Entweder solche Dinge funktionieren - oder eben nicht. Dann ist der Kreistag gefragt und steuert nach. Diskussionen entstehen oft dann, wenn es ums Geld geht. Es ist kontrovers, wie viel wofür ausgegeben wird. Und genau da beginnt dann unsere gelebte Demokratie.
Hier ein paar Daten, die dahinterstehen: Die Zahl der zu wählenden Gemeinderats- und Kreistagsmitgliede richtet sich jeweils nach der Einwohnerzahl der Gemeinde bzw. des jeweiligen Landkreises. In einem kleinen Ort mit 4.000 Einwohnerinnen und Einwohnern zum Beispiel sind es 16, in einer Stadt mit 40.000 Einwohnerinnen und Einwohnern bereits 40 Gemeinde- oder Stadtratsmitglieder, die gewählt werden. In einem Landkreis mit 70.000 Einwohnerinnen und Einwohnern werden 50 Kreistagsmitglieder gewählt, in einem Landkreis mit mehr als 150.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind es 70.
Hauptamtlich und ehrenamtlich aktiv
Wie aber ist so ein Bürgermeister oder Bürgermeisterin, die nun gewählt werden, eigentlich definiert?
Es gibt haupt- und ehrenamtliche. Dies ist ein relevanter Unterschied.
Hauptberuflichkeit bedeutet, Vollzeit für die Kommune zu arbeiten, als Haupterwerb. Daher ist der hauptberufliche Bürgermeister gesetzlich gesehen ein „Beamter auf Zeit“ der Gemeinde und wird entsprechend besoldet. Die Aufgaben umfassen die Leitung der gesamten Verwaltung, Repräsentation der Kommune nach außen, Vorsitz im Gemeinderat, Vorbereitung und Umsetzung von Beschlüssen plus Personalverantwortung. Kurz gesagt: Wir haben es mit einem Berufspolitiker und Verwaltungschef zu tun, der dafür ein volles Gehalt bekommt.
Ein ehrenamtlicher Bürgermeister engagiert sich neben seinem „Brot-Beruf“, von dem er lebt, sozusagen in der Freizeit für seine Gemeinde. Er ist ein so genannter Ehrenbeamter, also ebenfalls Beamter der Gemeinde, aber nicht in Vollzeit. Statt Gehalt gibt es hier eine Aufwandsentschädigung, einen Ausgleich für Zeit und Mühe, der aber nicht mit einem vollen Gehalt gleichzusetzen ist. Rechtlich trägt er oder sie als Ehrenamtler allerdings dieselbe Verantwortung wie ein hauptamtlicher Bürgermeister, ist aber zeitlich entsprechend eingeschränkter und oft ohne eigene Mitarbeiter. Man kann also sagen, er oder sie macht das Amt nebenbei und bekommt dafür eine Teilzeit-Entschädigung.
Und wie wird nun entschieden, ob das Rathaus Vollzeit oder nebenher in Teilzeit besetzt ist?
Das legt die Bayerische Gemeindeordnung fest. In ihr steht, ab wann ein hauptamtlicher Bürgermeister vorgeschrieben oder möglich ist: Gemeinden ab 10.000 Einwohner haben die Pflicht, einen hauptamtlichen Bürgermeister zu bestimmen. Bei Gemeinden zwischen ca. 2.500 und 10.000 Einwohnern kann der Gemeinderat selbst entscheiden, ob das Amt haupt- oder ehrenamtlich ausgeübt werden soll. Kleine Gemeinden unter rund 2.500 Einwohnern haben üblicherweise ehrenamtliche Bürgermeister, es sei denn der Rat beschließt etwas anderes. Entscheidend ist also die Größe der Gemeinde, aber der Gemeinderat kann mit Satzung für mehr hauptamtliche Bürgermeister sorgen.
Dies hat natürlich auch Bedeutung für die Kommunalwahl 2026. In vielen Gemeinden kann vor der Wahl noch entschieden werden, ob der Bürgermeisterposten hauptamtlich oder ehrenamtlich besetzt wird. In Velden mit den Teilen Raitenberg, Viehhofen, Pfaffenhofen, Münzinghof, Henneberg, Gerhelm und Immendorf leben aktuell rund 2.000 Menschen, es liegt also in dem Bereich, der normalerweise ehrenamtliche Bürgermeister hat.
Trotzdem arbeitet der gegenwärtige Bürgermeister Herbert Seitz hauptamtlich. Das hat in Velden Tradition: schon seit den 1978 ist der Rathaus-Chef hauptamtlich für die Bürger da, wegen der vielen Aufgaben.
So kooperieren Bürgermeister und Stadtrat
Das Zusammenwirken von Bürgermeister und Stadtrat ist so gestaltet, dass der Stadtrat entscheidet und der Bürgermeister die Beschlüsse dann ausführt. Der Stadtrat fungiert als Hauptorgan der Stadt, wird von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und beschließt zum Beispiel den Haushalt, Satzungen für Gebühren oder ähnliches, Bebauungspläne und größere Projekte von Schulen bis zu Straßen. Seine wichtige demokratische Aufgabe ist es, die Verwaltung zu kontrollieren.
Der Bürgermeister, der in Bayern im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern auch direkt von den Menschen vor Ort gewählt wird, leitet seinerseits die ganze Verwaltung und setzt die Vorgaben des Stadtrates um. Er vertritt das Gemeinwesen nach außen und leitet die Sitzungen. Alleine kann er nur in begrenztem Umfang agieren, meistens benötigt er den Stadtrat. Was er selbst darf, sind zum Beispiel alltägliche, kleinere Geschäfte, Personalentscheidungen im Rahmen des Haushalts und Eilentscheidungen bei Gefahr im Verzug, wobei der Stadtrat nachträglich zu informieren ist.
Ein Bürgermeister oder eine Bürgermeisterin darf jedoch keine neuen Satzungen erlassen, keinen Haushalt festlegen oder stark verändern, keine großen Investitionen tätigen und keine Grundsatzentscheidungen treffen. Eine neue Stadthalle oder ein komplett umgestaltetes Freibad müsste dementsprechend vom Stadtrat beschlossen werden, erst dann macht sich Bürgermeister oder Bürgermeisterin ans Werk.
Wie die Wahl genau abläuft
Die Wähler und Wählerinnen erwartet am 8. März das gewohnte Procedere: Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Vorher kann man Briefwahl beantragen und nutzen. Wenn bei Bürgermeister- oder Landratswahlen niemand mehr als 50% bekommt, gibt es eine Stichwahl am 22. März 2026 zwischen den zwei Bestplatzierten. Wählen darf, wer mindestens 18 Jahre alt ist, einen Hauptwohnsitz seit mindestens zwei Monaten in der jeweiligen Kommune hat und die deutsche Staatsbürgerschaft oder eine EU-Bürgerschaft besitzt (EU-Bürger und -Bürgerinnen dürfen an der Wahl teilnehmen, wenn sie mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen).
Im Wahllokal, meist in Schulen untergebracht, wählt man geheim, also in einer Wahlkabine, und frei. Man erhält für jedes Gremium einen Stimmzettel. Je nach Größe der Gemeinde ist die Anzahl der Stimmen verschieden:
Bei Bürgermeister bzw. Landrat gilt eine Stimme für eine Person, es ist also eine direkte Wahl. Wenn hier niemand über 50% erhält, kommt es zur Stichwahl.
Beim Gemeinde- / Stadtrat und Kreistag ist das anders. Hier hat man mehrere Stimmen: In Bayern sind das konkret 20, 30 oder mehr - je nach Gemeindegröße. Nun darf man einer Kandidatin oder einem Kandidaten bis zu drei Stimmen geben. Das macht man mit einem, zwei oder drei Kreuzen hinter dem Namen deutlich. Man kann seine Stimmen also häufeln (kumulieren) und sie derselben Person geben, alles auf eine Person bündeln, die man besonders geeignet findet, oder über Listen hinweg verteilen, das so genannte Panaschieren. Wichtig ist, zu beachten, dass es nur drei Stimmen pro Person gibt, nicht mehr. Vergibt man mehr Stimmen, als insgesamt zur Verfügung stehen, wird der Stimmzettel ungültig.
Das könnte beispielhaft so aussehen, wenn man 20 Stimmen hat: Die Wählerin vergibt zwei Stimmen an Kandidatin xx von der Partei A, eine Stimme geht an Kandidat yy von der Partei B und drei Stimmen erhält Kandidatin zz von der Partei C, die man besonders schätzt. Hier gehen Stimmen gehen an verschiedene Parteien - das ist Panaschieren. Die bayerische Besonderheit ist, dass die Wähler und Wählerinnen beides gleichzeitig können: einer Person mehrere Stimmen geben (kumulieren) und über Listen hinweg mischen (panaschieren).
Nochmal zusammengefasst
Erstens kann man nur ein Listen-Kreuz machen, im Kreis links neben dem Partei-Namen. Damit wird jede Person von dieser Liste gewählt und die Partei insgesamt gestärkt. Jede aufgeführte Person bekommt eine Stimme. Es wird von oben nach unten gezählt. Will man eine bestimmte Person von der Liste nicht wählen, kann man den Namen durchstreichen.
Zweitens kann man mehrere Personen von verschiedenen Partei-Listen wählen und dabei ein, zwei oder drei Kreuze vergeben.
Möglichkeit drei, die favorisierte Partei wählen und neben den Lieblings-Kommunalpolitikerinnen oder -politikern die Stimmzahlen eins, zwei oder drei angeben. Aber dabei stets darauf achten, die maximale Stimmzahl, die zur Verfügung steht, nicht zu überschreiten.
Keine Sorge, auf den Wahlunterlagen ist nochmal alles erklärt.