Fundstücke aus der Stadtgeschichte (1): die historischen Beschlussbücher
Im Jubiläumsjahr stellt Archivar Sandro Nürnberger in jeder Ausgabe der Veldener Bürgerzeitung Fundstücke aus dem Stadtarchiv vor. Wir starten mit den ersten erhaltenen Beschlussbüchern.
Das Stadtarchiv Velden verwahrt unter anderem die Beschlussbücher der Stadt Velden, wobei hierbei einige, evtl. kriegsbedingte, Lücken vorliegen. Die ältesten dieser erhaltenen Protokolle stammen aus dem 19. Jahrhundert und sind, wie damals üblich, handschriftlich in sog. deutscher Kurrentschrift verfasst. Im ältesten Protokoll, welches 1855 beginnt, findet sich als erster Eintrag folgendes:

Stadtarchiv Velden I 0/32
„Geschehen Velden, den 7ten May 1855
Bei der am Heutigen stattgehapten Sitzung des Gemeindeausschußes kommen folgende Geschäfte zur Berathung u. Schlußfaßung vor:
- stellt die ledige Margaretha Roth von hier, zur Zeit in Eschenfelden welche sich dort zu verehelichen gedenkt, einen Heimathschein auszustellen, was derselben auch gestattet und hiermit erteilt worden.
- Kommt zur Berathung ud. Schlußfaßung für die vom k. Ldgericht verlangten Berichte, über die Behauptung der gestellten Angabe des Bäckermeisters Joh. Gg. Tauber Hs:No:|2 ob die Bierbrauerei-Bäckerei u Brandweinbrennerei- ud. Schenkrecht ud. die Taferne Wirthschaft seit unvordenklicher Zeit in realer Eigenschaft haftet:
Hierauf geht von Seite des Ausschußes die Erklärung dahin ab, daß:
- die Bierbräuerei-, Bäckerei-, Brandweinbrennerei ud. Schenkrecht mit der Beherrbergung von Fremden und Gastwirtschaft seit undenklicherzeit ausgeübt worden ist.“
Der Heimatschein erlaubt die Eheschließung
Unter anderem findet sich hier die Ausstellung eines Heimatscheins, welcher damals als Nachweis des Heimatrechts in einer bestimmten Gemeinde diente. Mit diesem Recht war unter anderem auch die "Ansässigmachung" in einer bestimmten Gemeinde verbunden, wobei, zum damaligen Rechtsstand, die betreffende Gemeinde auch über ein Vetorecht diesbezüglich verfügte. Auch Unterstützung bei Bedürftigkeit war daran gekoppelt. Die betreffenden Gesetze wurden im 19. Jahrhundert mehrmals geändert, in der Reichsverfassung von 1871 blieb das Heimatrecht als bayerisches Reservatrecht weiterhin garantiert. Erst im Zuge des ersten Weltkriegs wurden die letzten damit verbundenen Beschränkungen schlussendlich aufgehoben.