Zweitzählerablesung 2025

Susanne Hilton

Die Zweitzählerablesung (nicht die Ablesung des Haupt-/Erstzählers) erfolgt durch die Gebührenpflichtigen. Hierzu kann dieses Formular verwendet werden.

Die Zählerstandablesung des Zweitzählers für das Verbrauchsjahr 2025 erfolgt nach wie vor durch den Gebührenpflichtigen selbst und nicht wie bei den Hauptzählern durch die automatische Übertragung per Funk (Riegelsteingruppe). Bitte teilen Sie uns daher den Zählerstand bis spätestens 10.01.2026 per Mail oder Brief mit. Sie können dafür gerne die unten abgedruckte Vorlage verwenden.

Zähler alle sechs Jahre wechseln

Wir möchten Sie außerdem darauf hinweisen, dass die Eichfrist von Zähllern sechs Jahre beträgt. Dies bedeutet alle sechs Jahre muss ein Zählerwechsel erfolgen. Abzugszähler mit abgelaufener Eichfrist (zum 31.12.2024) werden bei der Abrechnung für das Verbrauchsjahr 2025 nicht berücksichtigt. Daher bitten wir Sie, immer rechtzeitig einen Zählerwechsel zu veranlassen und uns hierfür immer gleich die erforderlichen Daten (Aus- und Einbaudatum, Zählerstand, Zählernummer usw.) zu übermitteln.

 

 

 

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