Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft

Sozialversicherung für Landwirtschaft Forsten und Gartenbau

Stefanie Greul, Mitarbeiterin der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), ist ab August 2025 in der Stadt Velden und allen Gemeindeteilen unterwegs, um gemeinsam mit den land- und forstwirtschaftlichen Betriebsunternehmern mögliche sicherheitstechnische Schwachstellen in deren Betrieben aufzudecken.

Gemeinsam Arbeitsunfälle verhindern

Oberstes Ziel der Prävention ist es, Unfälle zu vermeiden noch bevor sie passieren können. Ein besonderes Augenmerk legt Frau Greul auf sichere Betriebs- und Arbeitswege. Denn der Unfallschwerpunkt "Sturz und Fall" zieht sich wie ein roter Faden durch die Unfallstatistik. Auch die Waldarbeit zählt zu den unfallträchtigsten Tätigkeiten in der Land- und Forstwirtschaft. Frau Greul gibt Tipps zur sicheren und unfallfreien Waldarbeit. Auch zu weiteren Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, wie beispielsweise Haut- und Sonnenschutz, wird betriebsindividuell beraten.

Mängel sofort beseitigen

Manche Mängel sind so schwerwiegend, dass sie sofort beseitigt werden müssen, denn von ihnen geht eine Gefährdung aus, die Leib und Leben bedroht

Dazu gehören zum Beispiel:

  •  Fehlende oder defekte Absturzsicherungen an Bodenöffnungen, Treppen, Güllegrubenöffnungen, etc.
  •  Fehlendes Leiterzubehör wie etwa Leiterhaken, -spitzen und -stützen sowie Sicherungen gegen das Auseinanderziehen der Leiter
  •  Fehlende oder defekte Aufstiege an Schleppern, Anhängern oder Maschinen
  •  Fehlende Zapf- und Gelenkwellenschutzvorrichtungen
  •  Fehlende und unvollständige Schutzvorrichtungen, etwa bei Kreissägen, Förderschnecken oder Wellen
  •  Rutsch und Stolperstellen auf Betriebswegen und Treppen
  •  Fehlende Persönliche Schutzausrüstung wie Sicherheitsschuhe, Helm, Gesichts-, Augen-, oder Gehörschutz, sowie Schnittschutzhosen und Schnittschutzstiefel für Waldarbeiten
  •  Fehlende Torsicherungen

Die Mitarbeiterin der SVLFG ist nach § 17 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) als Aufsichtsperson verpflichtet, die Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und eine wirksame Erste-Hilfe in den Unternehmen zu überwachen sowie die Unternehmer und die Versicherten zu beraten. Die versicherten Unternehmer – auch wenn es sich um Kleinstbetriebe handelt – haben nach § 19 SGB VII die Besichtigung zu ermöglichen.

Ihre Sozialversicherung für Landwirtschaft Forsten und Gartenbau

Geschäftsstelle Dammwäldchen 4, 95444 Bayreuth, Tel. (05 61) 7 85-1 81 36