Fundstücke aus der Stadtgeschichte (2): Der Michaelizins
Von 1623 bis 1975 erhob die Stadt Velden den „Michaelizins“ oder „Michelszins“. Im Archiv der Stadt Velden (I 9/29) findet sich das "Heberegister" von 1896. Bei einem Schriftwechsel von 1955 zwischen Stadtrat und Landratsamt in der Stadt Velden wird die Rechtmäßigkeit der Erhebung festgestellt. Heute weiß in der Stadtverwaltung niemand mehr, wofür und welcher Personenkreis zahlen musste. Vielleicht weiß es jemand unter unseren Lesern und Leserinnen?

Heberegister für Michaelizins von 1896 (Foto: Sandro Nürnberger)
„Der Stadtrat Velden erhebt seit dem Jahre 1813 für kosten verteilte Gemeinderechte pro Gemeindeteil (ca. 1 Tgw.) [Anteil an der Gemeinde von einem Tagwerk, d. i. ca. 0,34 ha, Anm. d. Verf.] einen jährlichen Zins genannt Michaelizins von DM. 0.75. Wir bitten um Mitteilung ob der Stadtrat Velden berechtigt ist den Zins weiterhin einzuheben. Unterlagen von früher sind nicht mehr vorhanden, beim Fliegerangriff am 19.4.1945 verbrennt.“ heißt es in einer Mitteilung vom Stadtrat Velden an das Landratsamt Hersbruck, die auf den 14. Januar 1955 datiert ist.
„Nach den getroffenen Feststellungen des Staatsarchivs Nürnberg“, wie das Landratsamt daraufhin in einem Antwortschreiben vom 9. Juli 1955 entgegnet, „kann es dahingestellt bleiben, ob die Verteilung der Grundstücke, für die der sog. Michaelizins erhoben wird, auf die Bürgerschaft im Jahre 1623 oder 1724 oder 1814 erfolgt ist. Aus den Unterlagen ergibt sich, dass von gewissen Grundstücken ein jährlicher Michaelizins an die Stadt Velden zu zahlen war. Es ist anzunehmen, dass die Grundstücke, für die in den letzten Jahren der Michaelizins erhoben wurde, zu den seinerzeit verteilten, gemeindlichen Grundstücken gehören. Die Einhebung des sog. Michaelizinses geschieht unter diesen Voraussetzungen nach Ansicht des Landratsamtes zu Recht, da es sich bei dem Michaelizins um Leistungen handelt, die für die Überlassung der alten Gemeindeteile an die Pflichtigen der Stadt zu erbringen sind.“
Dem genannten Schreiben des Staatsarchivs Nürnberg vom 24. Juni 1955 ist unter anderem zu entnehmen, dass „1623 laut Beschreibung der Stadt Velden von 1728 (erneuert 1748) der sämtlichen Bürgerschaft ein Gemeinstück an der Pegnitz gelegen zu Anlegung einiger Pflanzgärten ausgeteilt [wurde], desgleichen auch anno 1724 nach Ausweis des bei denen Actis sich befindlichen Abrisses mit denen Hopfengärten und anderen Gemeinstücken geschehen.
Die Akten über diese Verteilungen von 1623 und von 1723/24 sind leider nicht mehr erhalten. Doch könnte man die damals aufgeteilten gemeindlichen Komplexe auf Grund der späteren archivalischen Überlieferung wahrscheinlich noch feststellen.
In den Besitzfassionen vom Jahre 1808 heißt es z. B. bei HSM. Nr. 1 [e]in Hopfenfleck in der Hub, ein Viertel Tagwerk, ein Teil der Gemeine; gibt zur gemeinen Stadt Velden jährlich Michaeli zins 10 Kreuzer andere Bürger, die auch nur ein halbes Haus besitzen, haben auch nur einen halben Hopfenfleck (ca. 1/8 Tagwerk) im Besitz. Sie brauchen deshalb auch nur 5 Kreuzer an die Stadt zu entrichten.“
Ferner, heißt es dort, „wird in einem Bericht vom 26. September 1830 ein Hützins als Michaelszins (30 Kreuzer) bezeichnet. Ihn mußten jene Bürger jährlich pro Kuh zahlen, die auf ihrem Haus keine Gemeinderechte hatten. Im Akt wird diese Regelung mehrmals als eine seit undenklichen Zeiten bestehende Ordnung bezeichnet. Doch dürften mit dem z. Zt. In Frage stehenden Michaelizins weniger diese Hützinsen gemeint sein als vielmehr die Abgaben für die alten Gemeindeteile.“
Hebelisten, also die Schuldnerverzeichnisse, zum Michaelizins, der seinen Namen von der Fälligkeit am St. Michaelstag, dem 29. September, haben dürfte, liegen im Stadtarchiv, mit Unterbrechungen, ab dem Jahr 1896 vor. Die Letzte, die derartige Einnahmen enthält, datiert auf das Jahr 1975. Dort werden 75 Schuldner angegeben, die von einer solchen Zahlung betroffen waren. 1896 waren noch 98 einzelne Zahlungspflichtige gelistet. Ferner findet sich der Michaelizins auch in den älteren Stadtrechnungen, z. B. denen das 18. Jahrhunderts wieder, welche noch in einem eigenen Beitrag vorzustellen sein werden.
Wer den Grund der Erhebung des Michaelizins kennt und weiß, welcher Personenkreis zahlungspflichtig war, melde sich doch bitte bei der Veldener Bürgerzeitung unter krauss(@)iska-nuernberg.net.